PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 

Bei jedem einfachen Bürger – wenn er nicht gerade ein Verrückter oder Debiler ist – kann man zu jeder Zeit, wenn man ihn tätig vorfindet, fragen, was er denn gerade tue und welchem Zweck diese seine Tätigkeit diene: was er denn mit seiner gegenwärtigen Tätigkeit bezwecke: welches Ziel er mit seiner momentanen Tätigkeit anstrebe?

Und der Befragte wird daraufhin imstande sein, eine vernünftige Antwort zu geben – denn der Mensch ist ja von Natur aus vernunftbegabt, und wenn der einfache Bürger etwas tut, dann weiß er in der Regel auch ganz genau, was er damit bezweckt!

Nicht aber so der hohe Amts- und Würdenträger der Bundesrepublik Deutschland. Sein ganzes Treiben richtete sich im Laufe seiner politischen Karriere offensichtlich nur darauf aus, ein immer höheres Pöstchen zu ergattern und dann aus dem jeweiligen Amt den umfassendsten persön-lichen Profit für sich selbst, seine Familie und seine Freunde zu ziehen – sei es durch zusätzliche Aufsichtsratsposten, die sich, durch sein Amt bedingt, darboten, oder sei es gar durch Bestechungsgelder – an einem neutralen Ort ohne Zeugen in einem neutralen Briefumschlag übergeben, mit der entlastenden verbalen Floskel, daß dies Geld seiner Partei doch bestimmt dienlich sein könne –, wobei das sicherlich nicht selten der letzte Moment eines Zusammenhanges dieses Geldes mit der Partei war.

In entsprechender Weise bot auch die Mitgliedschaft im Parlament und hier besonders im Bundestag ein ganzes System lukrativer Nebeneinnahmen – sei es dabei nur für die einzelnen Abgeordneten persönlich oder möglicherweise auch nur für ihre Parteien.
In einer Vielzahl von Ausschüssen lassen sich ja in regel-mäßigen Abständen Beratungen über neue Gesetzesent-würfe initiieren, welche ganze Lobbygruppen zu bedrängen vermögen – seien es die Banken, Versicherungen, Chemie-, Rüstungs- oder Autokonzerne, Ölgesellschaften, Lebens-mittelkonzerne oder andere mehr.

In der Lobbyliste des Deutschen Bundestages sind dann auch alle jene Firmengruppen mit ihren wirtschaftlichen Interessenverbänden schon eingetragen und haben so jederzeit mit ihren Geldgeschenken Zugang zu den Abgeordneten.
Der einfachste Weg, einen Gesetzesentwurf, der einem Industriezweig wirtschaftlich weniger Gewinne einbringen würde, zu boykottieren, ist sicherlich immer noch der Weg der persönlichen Geldübergabe: ohne Zeugen und in einem neutralen Briefumschlag an die Mitglieder eines solchen Ausschusses – natürlich nicht, ohne zu erwähnen, daß es nur eine kleine Aufmerksamkeit der Firmengruppe an die Partei ist und unter dem Bewußtsein, daß es jener Firmengruppe letztlich egal ist, ob der Abgeordnete das Geld je an seine Partei weiterleitet oder für sich selbst behält.

Die Sache läßt sich auch nie mehr überprüfen, denn die Parteifinanzen sind ja den Behörden nicht zugänglich – mit Ausnahme des Bundestagspräsidenten und jener behörd-lichen Machtmanipulationen, mit denen sich die etablierten Parteien mittels fingierter Hausdurchsuchungen per Beschlagnahme der Finanzunterlagen der neuen, uner-wünschten Parteien bemächtigen – wobei deren Mitglieder doch noch gar nicht in jenen lukrativen Parlaments-ausschüssen sitzen; und wenn es dereinst wirklich so wäre, dann wären sie ohnehin in der Bestechlichkeit nicht gefuchst genug.

Bislang kann der einzelne Abgeordnete nach dem Gesetz solche Gelder von den verschiedensten Interessengruppen entgegennehmen.
Allerdings wird er dabei schon offiziell angehalten, dieses Geld entweder an seine Partei weiterzuleiten oder es, soweit er es selbst behält, seinem Finanzamt als persönliche zusätzliche Einnahme zu melden, damit es versteuert werden kann.

Nun muß es ja auch bei solchen Geldübergaben nicht gerade Zeugen geben – wie in den Büros der Abgeordneten –, und in Ergänzung hierzu bieten bestimmte Länder der Welt gerade um Deutschland herum einen speziellen diskreten Service des Besitzes von Nummern-Bankkonten an, von deren Existenz niemand etwas erfährt.

Für die betroffenen Wirtschaftsunternehmen hat sich der Einsatz dann schon gelohnt, wenn die unerwünschte Gesetzesvorlage wieder in der Schublade verschwindet oder wenigstens abgewandelt, modifiziert, moduliert: manipuliert wird – und schließlich ist Bestechungsgeld für Wirtschafts-unternehmen ja auch noch steuerabzugsfähig.

 

 

                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                      
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003

 

       
           
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