Auch
Ihre ursprüngliche Frage (im Schreiben vom 7.9.1983), ob wir uns
als nichtrechtsfähigen Verein betrachten lassen wollen,
machte uns mißtrauisch denn die korrekte Frage hätte
allenfalls lauten dürfen, ob wir ein nichtrechtsfähiger Verein
sind, und keinesfalls, ob wir uns als einen solchen betrachten lassen
wollen; denn Sie dürften wohl kaum eine sachdienliche und Ihren
Bestimmungen entsprechende korrekte Eintragung vornehmen können,
wenn Sie sich dabei darauf stützen, als was wir uns vielleicht
gerne betrachten lassen wollen.
Somit
zielte Ihre Frage, ob wir uns als nicht-rechtsfähigen Verein
betrachten lassen wollen, offenbar in eine ganz andere Richtung
als in diejenige einer korrekten Begrün-dung von Teilnehmerverhältnissen
ja sie wirkt unseres Erachtens dem geradezu entgegen; denn zur
Zeit dieser Ihrer Frage lagen Ihnen doch die Dokumente, daß es
sich bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG um einen nichteingetragenen Verein
handelt, bereits vor.
Wollten
Sie in Ihrem ersten Schreiben vom 7.9.1983 etwa nur für sich oder
für irgend jemanden anderes herausfinden, welche Zukunftspläne
wir mit der Rechtsform der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG im Auge haben?
Sollten dann nach einer Beantwortung dieser versteckten Fragestellung
durch uns vielleicht an einer ganz anderen Stelle einer ganz
anderen Behörde möglicherweise Vorkeh-rungen getroffen werden,
um die Entstehung einer wie auch immer gearteten anderen Rechtsform
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG schon im Ansatz zu verhindern?
Interessanterweise
schreiben Sie uns in Ihrem ersten Brief vom 7.9.1983, daß Sie
unsere Institution anhand Ihrer fernmelderechtlichen
Vorschriften einer eingehenden Prüfung unterzogen haben.
Nach einer solchen eingehenden Prüfung unserer Institution ist
uns die Logik der Passage schleierhaft, welche Sie in Ihrem Brief auf
diese Feststellung der eingehenden Prüfung folgen lassen:
Wir
bitten Sie daher, die rechtliche Existenz Ihrer Stiftung durch die Vorlage
der Genehmigung des Landes Baden-Württemberg nachzuweisen. Sollten
Sie nicht im Besitz dieser Genehmigung sein, bitten wir Sie um Stellungnahme,
ob Sie sich als nichtrechtsfähigen Verein betrachten lassen wollen.
Nichtzutreffendenfalls wäre das Teilnehmerverhältnis unter
dem Namen einer natürlichen Person Ihres Hauses zu führen.
Was
sollen diese Fragen von Ihnen an uns für einen Sinn geben, wenn
Sie uns einen Absatz vorher mitteilen, daß Sie unsere Institution
anhand Ihrer fernmelderechtlichen Vor-schriften einer eingehenden Prüfung
unterzogen haben? |