Nach vielfältigem Ermahnen von unserer Seite, unseren Rechtsanspruch auf den Anschluß eines Telefons unter dem Namen unseres Vereins zu respektieren, schrieb uns die Deutsche Bundespost schließlich ein halbes Jahr später, daß sie nun bereit sei, unser Recht gelten zu lassen, und bat uns dann noch einmal um Zusendung derjenigen Dokumente, welche wir dem Fernmeldeamt schon bei der ersten Anmeldung vor genau einem Jahr und vier Monaten mit dem Antrag übergeben hatten.

Wo mögen diese von uns nun schon vor beinahe anderthalb Jahren übergebenen Dokumente über die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG überall gewesen, und wo mögen sie schließlich gelandet sein?

Auch der Inhalt des Schreibens der DEUTSCHEN BUNDESPOST vom 5. 12. 1984 sei hier der guten Ordnung halber abgedruckt.

             
                                         
  Brief der DEUTSCHEN BUNDESPOST
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
             
                                         
  Betreff:
Begründung von Teilnehmerverhältnissen unter dem Namen „Deutsche Kulturstiftung“

Ihrem Schreiben vom 15. 06. 84 entnehmen wir folgendes:

  1. Sie können den Nachweis nicht führen, daß es sich bei der Institution „Deutsche Kulturstiftung“ um eine Stiftung im rechtlichen Sinne handelt.

  2. Die Institution „Deutsche Kulturstiftung“ ist ein „nicht-rechtsfähiger Verein“.

Wir sind bereit, mit Ihnen unter dem Namen „Deutsche Kulturstiftung“ als nichtrechtsfähigem Verein ein Teilnehmerverhältnis zu begründen, wenn die Erfordernisse gemäß § 10 der Fernmeldeordnung, insbes. der Absätze 3, 6 und 7, von Ihnen erfüllt werden:

Nichtrechtsfähige Vereine haben auf Verlangen der Deutschen Bundespost eine Fernmeldevollmacht zu erteilen. Die Fernmeldevollmacht ist bei der Anmeldestelle für Fernmeldeeinrichtungen des Fernmeldeamts Heidelberg einzureichen. Die Unterschrift muß amtlich beglaubigt sein. Wer bei der Erteilung einer Fernmeldevollmacht nicht im eigenen Namen handelt, hat nachzuweisen, daß er vertretungsberechtigt ist. Der Nachweis der Vertretungs-berechtigung erfolgt durch Vorlage der Satzung oder durch Vertrag, aus der/dem hervorgehen muß, welcher Person die Geschäftsführung übertragen ist.

Wir reichen Ihren „Antrag für Teletexanschlüsse“ vom 28.11.84 zurück mit der Bitte, diesen unter folgenden Vorgaben neu zu stellen:

  1. Unterschrift gemäß noch vorzulegender Fernmeldevollmacht

  2. ergänzende Angaben, auf dem Antrag v. 28.11.84 gelb markiert.

Anlagen:
  1 Antrag v. 28.11.84 1 Fernmeldevollmacht
  1 Informationsblatt Teletex
  1 Antragsformblatt für Teletexhauptanschlüsse

             
                                         
  Ende des Zitats          
             
                                         
 

Nach einem Jahr und elf Monaten intensiver Ausein-andersetzung mit der DEUTSCHEN BUNDESPOST erwies sich der Mühlstein unserer erwachenden Demokratie – auch wenn er nur von unten, aus den Reihen des Volkes, drückte – auf dem Boden der bestehenden Gesetze schließlich stärker als jener Mühlstein der scheindemo-kratischen staatlichen Obrigkeit: und das zwischen diese Mühlsteine geratene Fernmeldeamt Heidelberg eröffnete endlich schließlich unsere Telefon- beziehungsweise Telexanschlüsse unter dem Namen der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG.

             
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003
       
           
   
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Teil 2   •  Die Deutsche Kulturstiftung
 

 

PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
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