PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 25
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Die Machthaber der Bundesrepublik Deutschland versuchen eine Papier-Blockade
__________________________________________________________________________________________________
Wird laufend
durch Dokumente und Bilder ergänzt
Bitte empfehlen Sie
diese Seite!
  klick
 
 HOME
 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Die Goldene Partei
 attackiert
 die Machthaber der
 Bundesrepublik
 Deutschland mit  derMenschenwürde
 Die Machthaber
 der Bundesrepublik
 Deutschland
 versuchen eine
 Papier-Blockade
 Fernschreiben der
 Goldenen Partei
 an die Papierfabrik
 Fürst zu Fürstenberg
 Fernschreiben der
 Papierfabrik Neustadt
 des Hauses Fürst zu
 Fürstenberg, an die
 Goldene Partei
 Fernschreiben der
 Goldene Partei
 an die Papierfabrik
 Fürst zu Fürstenberg
 ORIGINAL-DOKUMENTE
 Main Links
 
 
    (§ 28, Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG)      
                                         
    RECHTE UND PFLICHTEN
DER MITGLIEDER
     
                                         
    1.

Alle Mitglieder haben im Rahmen des Programmplans das Recht, die Einrichtungen der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG zu benutzen und an den kulturpolitischen Veranstaltungen teilzunehmen.

     
                                         
    2.

Die Mitglieder, die im Rahmen der kulturpolitischen Pro-gramme und Projekte der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG aktiv werden, haben die Pflicht, im Einklang mit – der verfassungsmäßigen Ordnung des betreffenden Staates – der verfassungsmäßigen Ordnung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG – den Weisungen der Funktions-einheiten der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG zu handeln.

     
             
    3.

Aktive Mitglieder oder Mitarbeiter von Organisationen, welche in ihren Intentionen oder in ihrer praktischen Tätigkeit die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutsch-land verbürgten Grundrechte auch nur teilweise untergraben – wie beispielsweise Geheimorganisationen oder auch religiös-fanatische Organisationen –, können nicht aktive Mitglieder der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG sein und können auch aus der passiven Mitgliedschaft sowie aus der allgemeinen Teilnahme an den kulturpolitischen Programmen der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG ausgeschlossen werden.

     
             
    4.
  • Wer die natürliche Würde des Menschen zu verletzen versucht,
  • wer die freie Entfaltung der Persönlichkeit eines anderen zu verhindern trachtet,
  • wer einen Menschen wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Anschauungen verunglimpft,
  • wer die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses verletzt,
  • wer danach trachtet, das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, einzuschränken,
  • wer die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre zu untergraben versucht,
  • wer sich anschickt, das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden sowie Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, einzuschränken,
  • wer also danach trachtet, die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Wesensgehalt anzutasten,

der kann nicht aktives Mitglied der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG sein und kann auch aus der passiven Mitgliedschaft sowie aus der allgemeinen Teilnahme an den kulturpolitischen Programmen der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG ausgeschlossen werden.

     
                                         
    5.

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, wer die kulturelle Besinnung auf die alten und uralten Traditionen eines Volkes verhindert, wer die wahre Kultur eines Volkes aus politisch-ideologischem oder religiös-fanatischem Machthunger unter-gräbt, kann nicht aktives Mitglied der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG sein und kann aus der passiven Mitgliedschaft sowie aus der allgemeinen Teilnahme an den kulturpolitischen Programmen der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG ausgeschlossen werden.

     
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
 
                                                                                                            
     
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003