PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 41
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Die Machthaber der Bundesrepublik Deutschland versuchen eine Papier-Blockade
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Wird laufend
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 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Die Goldene Partei
 attackiert
 die Machthaber der
 Bundesrepublik
 Deutschland mit  derMenschenwürde
 Die Machthaber
 der Bundesrepublik
 Deutschland
 versuchen eine
 Papier-Blockade
 Fernschreiben der
 Goldenen Partei
 an die Papierfabrik
 Fürst zu Fürstenberg
 Fernschreiben der
 Papierfabrik Neustadt
 des Hauses Fürst zu
 Fürstenberg, an die
 Goldene Partei
 Fernschreiben der
 Goldene Partei
 an die Papierfabrik
 Fürst zu Fürstenberg
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  (25)

Und so hat die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG aus der Erfahrung der Geschichte zum Zwecke der Sicherheit sehr bewußt jene Aufnahmebedingungen für Mitglieder in ihre Verfassung aufgenommen, welche lauten:
Die Mitglieder, die im Rahmen der kulturpolitischen Programme und Projekte der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG aktiv wer-den, haben die Pflicht, im Einklang mit – der verfassungsmäßigen Ordnung des betreffenden Staates – der verfassungsmäßigen Ordnung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG – den Weisun-gen der Funktionseinheiten der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG zu handeln.

     
                                         
   

Aktive Mitglieder oder Mitarbeiter von Organisationen, welche in ihren Intentionen oder in ihrer praktischen Tätigkeit die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verbürgten Grund-rechte auch nur teilweise untergraben – wie beispielsweise Geheimorganisationen oder auch religiös-fanatische Organisati-onen –, können nicht aktive Mitglieder der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG sein und können auch aus der passiven Mitgliedschaft sowie aus der allgemeinen Teilnahme an den kulturpolitischen Programmen der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG ausgeschlossen werden.

     
                                         
   
  • Wer die natürliche Würde des Menschen zu verletzen versucht,

  • wer die freie Entfaltung der Persönlichkeit eines anderen
    zu verhindern trachtet,

  • wer einen Menschen wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
    und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen, weltan-schaulichen oder politischen Anschauungen verunglimpft,

  • wer die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses verletzt,

  • wer danach trachtet, das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, einzuschränken,

  • wer die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre zu untergraben versucht,

  • wer sich anschickt, das Recht, Vereine und Gesellschaften
    zu bilden sowie Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
    frei zu wählen, einzuschränken,

  • wer also danach trachtet, die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Wesensgehalt anzutasten,
     
                                         
   

der kann nicht aktives Mitglied der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG sein und kann auch aus der passiven Mitgliedschaft sowie aus der allgemeinen Teilnahme an den kulturpolitischen Programmen der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG ausgeschlos-sen werden.

     
                                         
   
  • Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit,
    die Vereinigungsfreiheit, zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht,

  • wer die kulturelle Besinnung auf die alten und uralten Traditionen eines Volkes verhindert,

  • wer die wahre Kultur eines Volkes aus politisch-ideologischem oder religiös-fanatischem Machthunger untergräbt,
     
                                         
   

kann nicht aktives Mitglied der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG sein und kann aus der passiven Mitgliedschaft sowie aus der allgemeinen Teilnahme an den kulturpolitischen Program-men der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG ausgeschlossen werden.

(§ 28, Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG)
     
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
 
                                                                                                            
     
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003