PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 2
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Der neunte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die
bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen
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 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Der neunte große
 ökumenische Schlag der
 Diktatur gegen die
 bürgerlichen
 Demokratisierungs-
 bestrebungen
 Durchsuchungsbefehl
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Der guten Ordnung halber möchte ich bemerken, daß zu dieser Zeit sowohl dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der STAATS-ANWALTSCHAFT HEIDELBERG bekannt war, daß wir in diesem Zusammenhang mit der Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND alleine schon Druck- und Informationsmaterial im Gesamtwert von 2,5 Millionen DM hergestellt hatten –, und dies der guten Ordnung halber sowie als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme von einem vereidigten Sachverstän-digen, welcher uns von der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt benannt worden war, hatten amtlich beglaubigen lassen – unsere sonstigen Kosten für Personal, Telefon, Telex, Fahrzeuge, Hotels, Flüge, Mieten, etc. gar nicht eingerechnet.

Dieser Tatbestand der Erstellung des besagten Infor-mations- und Dokumentationsmaterials im Zusammenhang mit dem Projekt der Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND hatte dann auch nach zusätzlicher Prüfung durch einen vereidigten Buchprüfer aus Kassel in unserem Finanzbericht der GOLDENEN PARTEI seinen Niederschlag gefunden und war in der Veröffentlichung des DEUTSCHEN BUNDES-TAGES über die Offenlegung der Parteifinanzen vom 22.1.87 in dem Finanzbericht der GOLDENEN PARTEI enthalten.

Sowohl dem LANDESKRIMINALAMT VON BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT war zu dieser Zeit aufgrund ihrer bis dahin durchgeführten umfangreichen Ermittlungen auch bekannt, daß wir demgegenüber im Rahmen aller bis dahin von uns veranstalteten Kongresse, Symposien und Tagungen nicht einmal die Summe von einer halben Million eingenommen hatten.

Darüber hinaus war dem LANDESKRIMINALAMT VON BADEN-WÜRTTEMBERG wie auch der STAATS-ANWALTSCHAFT IN HEIDELBERG aufgrund ihrer umfangreichen Untersuchungen bekannt, daß wir in jedem Falle neben jenen hohen Kosten für die Erstellung des Informations- und Dokumentationsmaterials zur Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND auch noch weitere Unkosten gehabt hatten wie Telefon- und Telexkosten, Reisekosten, Mietkosten, Fahrzeugkosten, Hotelkosten, die alleine schon die Summe aller Kongreßeinnahmen übertrafen.

Sowohl dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der STAATSANWALT-SCHAFT HEIDELBERG war also aufgrund einer speziellen Finanzprüfung durch das FINANZAMT HEIDELBERG in unserem Hause, aufgrund unseres vom DEUTSCHEN BUNDESTAG veröffentlichten Finanzberichtes der GOLDENEN PARTEI sowie aufgrund ihrer sonstigen umfangreichen Recherchen inklusive der bisherigen Haus-durchsuchungen und des von ihnen in diesem Zusammen-hang beschlagnahmten umfangreichen Materials auch bekannt, daß eine Aufrechnung unserer Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit jenem Projekt der Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND inklusive aller damit verbundenen Symposien, Kongresse und Wirtschaftstage nachweisbar für uns selbst ein Defizit von 2 1/2 Millionen DM gebracht hatte.

Wie das LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG nach einer solchen schlichten Einnah-men / Kosten-Rechnung darauf kommt, daß seine Ermitt-lungen ergeben haben, wir hätten Großaufträge vorgespie-gelt und Firmen dazu veranlaßt, ihre Repräsentanten auf kostspielige Seminare zu beordern, ohne daß jemals die Absicht bestanden habe, auch nur eines der Objekte tatsächlich zu verwirklichen, beweist nur jene wirtschafts-ferne, rein ideologische Kriminalisierung von Andersden-kenden, welche sich um einen bürgerlichen demokratischen Entwicklungsprozeß nach objektiven wissenschaftlichen Maßstäben und ganz jenseits von religiösen oder ideologischen Manipulationen bemühen.

Wenn es der LANDESKRIMINALPOLIZEI VON BADENWÜRTTEMBERG und der HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT im Rahmen ihrer umfang-reichen Recherchen, Hausdurchsuchungen und sonstigen Ermittlungen nicht erlaubt ist, bei dem Vorwurf einer widerrechtlichen Bereicherung gegenüber Organisationen und deren Mitgliedern deren Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufzurechnen und dann schießlich zu dem Schluß zu gelangen, daß die Beschuldigten fünfmal so hohe Verluste gemacht und aufzuweisen hatten wie Einnahmen, dann offenbart dies die behördliche Verfolgung ganz massiver machtpolitischer Ziele, die sich auf eine rechts-widrige Ausschaltung Andersdenkender richtet.

             
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003