|
Der
guten Ordnung halber möchte ich bemerken, daß zu dieser Zeit
sowohl dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der STAATS-ANWALTSCHAFT
HEIDELBERG bekannt war, daß wir in diesem Zusammenhang mit der
Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND alleine schon
Druck- und Informationsmaterial im Gesamtwert von 2,5 Millionen DM hergestellt
hatten , und dies der guten Ordnung halber sowie als vorbeugende
Sicherheitsmaßnahme von einem vereidigten Sachverstän-digen,
welcher uns von der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt benannt
worden war, hatten amtlich beglaubigen lassen unsere sonstigen
Kosten für Personal, Telefon, Telex, Fahrzeuge, Hotels, Flüge,
Mieten, etc. gar nicht eingerechnet.
Dieser
Tatbestand der Erstellung des besagten Infor-mations- und Dokumentationsmaterials
im Zusammenhang mit dem Projekt der Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN
IM IN- UND AUSLAND hatte dann auch nach zusätzlicher Prüfung
durch einen vereidigten Buchprüfer aus Kassel in unserem Finanzbericht
der GOLDENEN PARTEI seinen Niederschlag gefunden und war in der Veröffentlichung
des DEUTSCHEN BUNDES-TAGES über die Offenlegung der Parteifinanzen
vom 22.1.87 in dem Finanzbericht der GOLDENEN PARTEI enthalten.
Sowohl
dem LANDESKRIMINALAMT VON BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der HEIDELBERGER
STAATSANWALTSCHAFT war zu dieser Zeit aufgrund ihrer bis dahin durchgeführten
umfangreichen Ermittlungen auch bekannt, daß wir demgegenüber
im Rahmen aller bis dahin von uns veranstalteten Kongresse, Symposien
und Tagungen nicht einmal die Summe von einer halben Million eingenommen
hatten.
Darüber
hinaus war dem LANDESKRIMINALAMT VON BADEN-WÜRTTEMBERG wie auch
der STAATS-ANWALTSCHAFT IN HEIDELBERG aufgrund ihrer umfangreichen Untersuchungen
bekannt, daß wir in jedem Falle neben jenen hohen Kosten für
die Erstellung des Informations- und Dokumentationsmaterials zur Schaffung
der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND auch noch weitere Unkosten
gehabt hatten wie Telefon- und Telexkosten, Reisekosten, Mietkosten,
Fahrzeugkosten, Hotelkosten, die alleine schon die Summe aller Kongreßeinnahmen
übertrafen.
Sowohl
dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der STAATSANWALT-SCHAFT
HEIDELBERG war also aufgrund einer speziellen Finanzprüfung durch
das FINANZAMT HEIDELBERG in unserem Hause, aufgrund unseres vom DEUTSCHEN
BUNDESTAG veröffentlichten Finanzberichtes der GOLDENEN PARTEI
sowie aufgrund ihrer sonstigen umfangreichen Recherchen inklusive der
bisherigen Haus-durchsuchungen und des von ihnen in diesem Zusammen-hang
beschlagnahmten umfangreichen Materials auch bekannt, daß eine
Aufrechnung unserer Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit jenem
Projekt der Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND
inklusive aller damit verbundenen Symposien, Kongresse und Wirtschaftstage
nachweisbar für uns selbst ein Defizit von 2 1/2 Millionen DM gebracht
hatte.
Wie
das LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG nach einer solchen schlichten
Einnah-men / Kosten-Rechnung darauf kommt, daß seine Ermitt-lungen
ergeben haben, wir hätten Großaufträge vorgespie-gelt
und Firmen dazu veranlaßt, ihre Repräsentanten auf kostspielige
Seminare zu beordern, ohne daß jemals die Absicht bestanden habe,
auch nur eines der Objekte tatsächlich zu verwirklichen, beweist
nur jene wirtschafts-ferne, rein ideologische Kriminalisierung von Andersden-kenden,
welche sich um einen bürgerlichen demokratischen Entwicklungsprozeß
nach objektiven wissenschaftlichen Maßstäben und ganz jenseits
von religiösen oder ideologischen Manipulationen bemühen.
Wenn
es der LANDESKRIMINALPOLIZEI VON BADENWÜRTTEMBERG und der HEIDELBERGER
STAATSANWALTSCHAFT im Rahmen ihrer umfang-reichen Recherchen, Hausdurchsuchungen
und sonstigen Ermittlungen nicht erlaubt ist, bei dem Vorwurf einer
widerrechtlichen Bereicherung gegenüber Organisationen und deren
Mitgliedern deren Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufzurechnen
und dann schießlich zu dem Schluß zu gelangen, daß
die Beschuldigten fünfmal so hohe Verluste gemacht und aufzuweisen
hatten wie Einnahmen, dann offenbart dies die behördliche Verfolgung
ganz massiver machtpolitischer Ziele, die sich auf eine rechts-widrige
Ausschaltung Andersdenkender richtet. |
|
|
|
|
|
|
|