Wir
hatten seit langem beim BADEN-WÜRTTEMBER-GISCHEN FINANZGERICHT
einen Finanzgerichtsprozeß angestrengt, welcher einen Teil der
gesetzeswidrigen Mani-pulationen über die Behörden gegen uns
zutagefördern sollte.
Dieser
Prozeß ist verschleppt worden obwohl wir uns sehr darum
bemüht haben.
Ein
wesentlicher Aspekt dieses Finanzgerichtsprozesses sollte auch die rechtswidrige
amtliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
durch das HEIDELBERGER FINANZAMT sein, auf welche wir, nach dem in der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND geltenden Recht, zumindest offiziell einen
Anspruch hatten.
Finanzbeamte
hatten uns schon zu Zeiten der WYMS, aber auch später zur Zeit
der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG zu verstehen gegeben, daß ihnen
die Aber-kennung unserer Gemeinnützigkeit in beiden Fällen
von oben angeordnet worden war und daß sie als Befehls-empfänger
der unteren Beamtenklasse nur ausführendes Organ aller vorgesetzten
Dienststellen seien welche bis in die undurchsichtigen politischen Regionen
hineinreichten.
Es
mag sein und vieles spricht dafür , daß sowohl
auf die STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG als auch auf die KRIMINALPOLIZEI
HEIDELBERG sowie die KRIMINALPOLIZEI DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG
und viele andere untergeordnete Dienststellen der POLIZEI und JUSTIZ
ein starker Druck von oben ausgeübt wurde und sie zu
ihrem widerrecht-lichen behördlichen Handeln zwang wie man
dies von den Diktaturen her kennt.
Wir
hatten uns über Jahre bemüht, zur Klärung all dieser
Vorgänge und zur Aufdeckung vieler Rechtsübertretungen
- auf
seiten der KIRCHEN,
- der
REGIERUNGEN und BEHÖRDEN,
- der
WIRTSCHAFTSVERBÄNDE,
- der
JUSTIZ
- und
selbst etlicher WISSENSCHAFTLICHER
EINRICHTUNGEN,
einen
ordentlichen öffentlichen Prozeß herbeizuführen, und
wir hatten dies den beteiligten STAATSANWALT-SCHAFTEN sowie der KRIMINALPOLIZEI
gegenüber immer wieder bekundet aber man hat uns nie die
Chance der öffentlichen Richtigstellung mit Hilfe von Dokumenten,
Zeugen und logischen Schlußfolgerungen ermöglicht
aus der Angst heraus, wir könnten schließlich im Rahmen eines
Schauprozesses mit internationaler Ausstrahlung nach-weisen, daß
es sich bei der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND um die sehr geschickte Fortführung
einer kooperativen Diktatur zweier großer Partner handelt, also
um eine monopolistisch geprägte Scheindemokratie nach Art zweier
Großstadtbanden, welche ihre Territorien gegenseitig abgesteckt
haben und dann natürlich immer noch auf jener durchgezogenen Grenzlinie
um neue kleine Vorteile rangeln jedoch einer dritten Macht gegenüber
eine verbrecherische Einigkeit demonstrieren besonders wenn sie
sich um die Rechte der Bürgerschaft bemüht.
Ein demokratischer Erfolg der Bürgerschaft ließe ja keinen
Raum mehr für Banden aller Art und Monopolstellungen.
Unabhängig
von jener simplen Einnahmen-Ausgaben-Rech-nung, welche unsere großen
Verluste bzw. Investitionen für die Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN
IM IN- UND AUSLAND nachweist, waren sowohl dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG
als auch der HEIDELBERGER STAATSANWALT-SCHAFT aufgrund der von ihnen
im Rahmen der Haus-durchsuchung im Jahre 1984 gemeinsam beschlagnahmten
Dokumente bekannt:
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