PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 1
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Der neunte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die
bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen
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 Preis der Freiheit - Inhalt
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 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Der neunte große
 ökumenische Schlag der
 Diktatur gegen die
 bürgerlichen
 Demokratisierungs-
 bestrebungen
 Durchsuchungsbefehl
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  Der neunte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen              
                                         
 

Wie ich schon vorher berichtet hatte, zogen wir im zweiten Halbjahr 1987 beinahe sechs Monate lang mit einem eigenen großen LKW-Möbeltransporter von HEIDEL-BERG nach KASSEL um, weil wir in Baden-Württemberg eine lebensgefährliche Eskalation der Polizeieinsätze befürchten mußten.*

Mitten in dieser Umzugstätigkeit erschienen dann auch sofort wieder Einsatztrupps des LANDESKRIMINAL-AMTES BADEN-WÜRTTEMBERG unter der Begleitung der HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT mit einem Hausdurchsuchungsbefehl bei unseren beiden Liegenschaften – jener alten bei HEIDELBERG und der neuen bei KASSEL –, und hielten uns einen neuen vom AMTSGERICHT HEIDELBERG am 4.9.87 ausgestellten Durchsuchungsbefehl, der auf Antrag der STAATS-ANWALTSCHAFT HEIDELBERG die Durchsuchung unserer Wohn-, Geschäfts- sowie aller sonstigen Räume und unserer Fahrzeuge in unseren beiden Liegenschaften anordnete sowie darüber hinaus auch noch meine persön-liche Durchsuchung sowie die einiger meiner Freunde.

Auch bei diesem Polizeieinsatz, an welchem auch wieder der HEIDELBERGER STAATSANWALT beteiligt war, wurde noch einmal das Anwesen bei Kassel mit Polizei und Hunden umstellt, so daß die Bevölkerung in unserer neuen Umgebung gleich auch noch nebenbei den „richtigen“ Eindruck von ihren neuen Nachbarn erhalten konnte.
In dem Durchsuchungsbefehl wurde auch wieder die Be-schlagnahme der aufgefundenen Beweismittel angeordnet.

Als Begründung waren die Ermittlungsergebnisse des LANDESKRIMINALAMTES BADEN-WÜRTTEMBERG bemüht worden, nach welchen wir verdächtig waren, durch Vorspiegelung von Großaufträgen in Millionenhöhe eine Vielzahl von Firmen, insbesondere aus der Bau- und Schiffsbaubranche dazu veranlaßt zu haben, Firmenver-treter zu kostspieligen zweitägigen Seminaren zu beordern, ohne daß jemals die Absicht bestanden habe, eines der Projekte tatsächlich zu verwirklichen, und daß es daher zu vermuten sei, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

Ausgestellt und besiegelt vom Richter Eckert am Amtsgericht Heidelberg:

             
                                         
  DURCHSUCHUNGSBEFEHL zur Durchsuchung des ANWESENS sowie der VERANTWORTLICHEN
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
             
                                         
 
AMTSGERICHT
69 Heidelberg, den 4.9.1987
7 Gs 622/87

D U R C H S U C H U N G S B E F E H L
___

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wird die Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts- sowie aller sonstigen Räume, des befriedeten Besitztums und der Fahrzeuge d. Deutschen Kulturstiftung in

       a. 6901 Schönau-Altneudorf, Adam-Remmele-Str. 3
       b. 3501 Kassel-Edermünde, Rainsborn 1

sowie der Person d. Beschuldigten – gegen die Beschuldigten Hübner, T. und S. – und die Beschlagnahme der aufgefundenen Beweismittel angeordnet (§ 94, 98, 102, 105 StPO).

Die Genannten sind aufgrund der Ermittlungen des Landes-kriminalamtes Baden-Württemberg verdächtig, durch Vorspiegelung von Großaufträgen in Millionenhöhe eine Vielzahl von Firmen insbesondere aus der Bau- und Schiffsbaubranche dazu veranlaßt zu haben, Firmenvertre-ter zu kostspieligen zweitägigen Seminaren (Teilnahme-gebühr bis ca. 10.000,- DM) zu beordern, ohne daß jemals die Absicht bestanden habe, eines der Objekte tatsächlich zu verwirklichen.

Es ist daher zu vermuten, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird.

E c k e r t
Richter am Amtsgericht

             
                               
  Ende des Zitats                      
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003