Dem
LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEM-BERG und der STAATSANWALTSCHAFT
HEIDEL-BERG waren aufgrund der bei uns beschlagnahmten Do-kumente und
aufgrund ihrer umfangreichen Recherchen bekannt, daß wir in den
Jahren 1975-84 mit GESCHÄFTSFÜHRERN, VORSTANDSMITGLIEDERN,
AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN und GESELLSCHAF-TERN von über 5000 GROSSUNTERNEHMEN
in allen Industrienationen der Welt Spitzengespräche geführt
hatten, welche auf eine konkrete Verwirklichung der INTERNATIONALEN
PARTNERSCHAFTSZENTREN zielten, und daß die Konkretisierung dieser
Pläne in einem Zwölfjahresplan 1984 beginnen und sich bis
1996 erstrecken sollte.
Und
der KRIMINALPOLIZEI DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG sowie der HEIDELBERGER
STAATS-ANWALTSCHAFT war aufgrund der von ihnen gemeinsam beschlagnahmten
Dokumente sowie aufgrund ihrer eigenen umfangreichen Recherchen zur
Genüge bekannt, daß wir bei allen diesen Aktivitäten
nicht einen Pfennig verdient hatten, sondern dem entgegen nur Unkosten*
in großer Höhe gehabt hatten, und daß wir auch bei
allen diesen Aktivitäten niemals eine Person oder eine Institution
je nach Geld gefragt hatten.
Anhand
dieses umfangreichen Wissens mußte es sowohl dem LANDESKRIMINALAMT
BADEN-WÜRTTEM-BERG als auch der HEIDELBERGER STAATSANWALT-SCHAFT
einsichtig sein, daß die Erhebung ihres Vorwurfes, wir hätten
die Realisierung der PARTNERSCHAFTS-ZENTREN nie beabsichtigt, angesichts
der erdrückenden Dokumente geradezu grotesk war.
In
der bisher letzten Hausdurchsuchung, welche interessan-terweise 11 Tage
nach richterlicher Ausstellung des Hausdurchsuchungsbefehls und entsprechender
umfang-reicher polizeilicher Vorbereitungen stattfand, wurde am 15.9.87
praktisch alles Material beschlagnahmt, was uns eine geordnete Weiterführung
der GOLDENEN PARTEI sowie ihres kulturpolitischen Organs, der DEUTSCHEN
KULTURSTIFTUNG, irgendwie hätte ermöglichen können.
Und wir hatten deshalb bei der Beschlagnahme sowohl dem leitenden STAATSANWALT
als auch dem Einsatzleiter der LANDESKRIMINALPOLIZEI VON BADEN-WÜRTTEMBERG
mitgeteilt, daß wir nun in unserer weite-ren Aktivität völlig
lahmgelegt seien was dann besonders der BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE
LANDES-KRIMINALBEAMTE mit einem befriedigten Lächeln registrierte.
Aufgrund
dieses Tatbestandes mußten wir einen AUSSERORDENTLICHEN PARTEITAG
einberufen und konnten nur das vorläufige Ruhenlassen der Parteiaktivität
sowie der Aktivität ihres kulturpolitischen Organs, der DEUTSCHEN
KULTURSTIFTUNG beschließen da uns für eine weitere
geordnete Tätigkeit aufgrund der umfang-reichen Beschlagnahme alle
notwendigen Unterlagen fehlten.
Kurioserweise
fragte die STAATSANWALTSCHAFT ganz entgegen ihrer sonstigen Gewohnheit
plötzlich uner-wartet über unseren Rechtsanwalt bei
der GOLDENEN PARTEI an, ob sie die von ihr und dem LANDES-KRIMINALAMT
gemeinsam beschlagnahmten Unterlagen an das LANDESKRIMINALAMT weitergeben
dürfe.
Ich verneinte diese Frage obwohl ich dieser Art geheuchelter
Rhetorik ohnehin keine praktische Bedeutung beimaß. |