einem
objektiven wissenschaftlichen demokratischen Lei-stungstest zu unterziehen,
denn diese Objektivierung der Leistung hätte das Ende ihres Machtmonopols
in diesen Bereichen bedeutet.*
Ganzheitlich
auch konnten es sich die beiden bundes-deutschen ökumenischen Supermächte
nicht erlauben, den Schülern, Studenten und der Jugend eine freie
Wahl von Schul-, Studien- und Ausbildungsplatz sowie eine freie Wahl
des Lehrplans, des Lehrkörpers und des schulischen Verwaltungspersonals
zuzugestehen, denn diese freie Wahl hätte das Ende ihrer ideologischen
Manipulation in diesen Bereichen bedeutet wie dies beispielsweise
auf dem Gebiete der religiösen Einflußmöglichkeit die
leergefegten Kirchen bezeugen und die Tatsache, daß nur noch maximal
3 1/2 Prozent überhaupt die Kirche frequentieren und unter jenen
wenigen einzelnen überwiegend kleine Kinder und ältere Menschen.*
Auch
konnten es sich die beiden bundesdeutschen öku-menischen Supermächte
nicht erlauben, freie und unab-hängige Arbeitsämter zuzulassen
da dies der religiösen und ideologischen Manipulation der
Arbeitswelt zuwidergewirkt hätte.*
Auch
konnten es sich die beiden bundesdeutschen ökumenischen Supermächte
nicht erlauben, eine Wieder-herstellung der Ehre unserer europäischen
Vorfahren zuzulassen, denn dies hätte eine öffentliche Aufdeckung
unseres alten europäischen demokratischen Kulturerbes mit sich
gebracht was das Ende der religiös-ideologischen Fremdherrschaft
mit all ihren individuellen, sozialen und ökologischen Krisen bedeutet
hätte.*
Auch
konnten es sich die beiden bundesdeutschen öku-menischen Supermächte
nicht erlauben, die Erziehungs-, Bildungs- und Gesundheitsverantwortung
wieder in die Hände von unbestechlichen Frauen zu übergeben,
denn die Wiedereinführung dieser alten europäischen Kulturtradition
hätte dann die geschichtlich von der KIRCHE in Deutschland zwangsimportierte
sozialpolitische Entmach-tung der Frau beendet. |