Ohne Zweifel ist der nichteingetragene Verein der einzige Freiraum des Bürgers, in dem er sich bislang – gänzlich ohne staatliche Einflußnahme oder Reglementierung – ganz nach seinem eigenen Gewissen und nach seinem freien Willen demokratisch zu organisieren vermag und dabei vom Gesetz her noch die meisten Freiheiten genießt.
Im Laufe der verschiedenen Auseinandersetzungen der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG mit den Behörden wird dieser Sachverhalt später noch deutlicher.

Letztlich stellt übrigens auch das Gebilde eines Staates nur eine Großform des nichteingetragenen Vereins dar – denn, wer sollte den Staat wo eintragen?
Und auch Zusammenschlüsse von Staaten, wie beispiels-weise die ehemalige UdSSR, bilden prinzipiell eine Großform des nichteingetragenen Vereins.

Entsprechendes gilt dann auch für internationale Organisati-onen wie die der UNO.

Aber auch die großen Parteien und besonders die um behördliche Unabhängigkeit bedachten Gewerkschaften wählten die Form des nichteingetragenen Vereins.

Dabei steht natürlich außer Frage, daß der Bürger, will er sein Vereinsleben vor staatlichen Repressalien und Mani-pulationen schützen, sich im Vereinsrecht genauestens auskennen muß – ein Notwendigkeit, mit welcher wir uns in vielen Jahren Jugendorganisation WYMS auch hatten anfreunden müssen, um organisatorisch überleben zu können.

             
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
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© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003
       
           
   
Peter Hübner   •   Preis der Freiheit   •   Das programmierte Vierte Reich
Teil 2   •  Die Deutsche Kulturstiftung
 

 

PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
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