In Ihrem Schreiben sieht es so aus, als hinge die rechtliche Existenz eines Vereins mit Namen DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG von der Genehmigung des Landes Baden-Württemberg ab.
Diese Art Wahrheit würde das „christlich“ regierte Land Baden-Württemberg gerade bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG sicherlich gerne verwirklicht sehen – aber solches Wunschdenken stimmt weder mit der momen-tanen Rechtswirklichkeit noch mit der gegenwärtigen bundesdeutschen Praxis überein.

„Stiftung“ bedeutet in unserem deutschen Sprachgebrauch erst einmal „Schenkung“. Dabei kann es sich um die Schenkung materieller Güter; aber auch um eine Schenkung kultureller Güter handeln – also um Werte, die dem allgemeinen Besten auf geistigem und sittlichem Gebiet dienlich sind.

Bei unserer deutschen Sprache beispielsweise handelt es sich um ein Erbe, welches wir von unseren Vorfahren übernommen haben.
Dieses Erbe ist wohl nicht materieller Art, aber wenn wir es nicht besäßen, dann hätte dies durchaus auch große materialistische Folgen – beispielsweise könnten wir dann auch jetzt gar nicht in dieser Sache miteinander kommuni-zieren.

Was von unseren Vorfahren aus gesehen ihre „Stiftung“ an uns ist, das ist von uns Nachkommen aus gesehen unser „Erbe“.
Unsere deutschen Vorfahren haben uns unsere deutsche Sprache und unsere deutsche Kultur unentgeltlich „gestiftet“ – und dieses hohe sittliche Vermächtnis unserer eigenen Verwandten ist heute unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung gegenüber der offiziellen Ausübung eines fremdideologischen oder religiös-fanati-schen Druckes – auch von seiten des Staates – unantastbar geworden.

Um dieses Erbe unserer deutschen Sprache und unserer wahren deutschen Kultur einer hohen Sittlichkeit unserem deutschen Volke als eine segensreiche „Stiftung“ unserer Vorfahren wieder allgemein zugänglich zu machen, wurde die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG gegründet.
Wenn wir für die Bewältigung dieser Aufgabe die Form des nichteingetragenen Vereins gewählt haben, so bekundet dies ganz und gar nicht, daß wir etwa weniger Ambitionen hätten, als beispielsweise eine vom Land Baden-Württem-berg anerkannte Stiftung oder als das Land Baden-Württemberg selbst oder als die Bundesrepublik Deutsch-land oder sogar als die Vereinten Nationen.

             
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003
       
           
   
Peter Hübner   •   Preis der Freiheit   •   Das programmierte Vierte Reich
Teil 2   •  Die Deutsche Kulturstiftung
 

 

PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
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