Will die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG unserem von der christlichen Fremdideologie bestimmten und deshalb religiös, politisch, gesellschaftlich, gesundheitlich, wirt-schaftlich, ökologisch und sittlich so heruntergekommenen, geteilten Deutschland wirklich helfen, so sind wir nach genauer Prüfung der bestehenden Verhältnisse der Mei-nung,

             
                 
  – 

daß für unser deutsches Volk eine Besinnung auf die wahre Tradition und Kultur unserer sittlich hoch gebildeten deutschen Vorfahren unumgänglich ist,

             
                                         
  – 

daß deshalb eine Reinigung von politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, gesundheitlichen, sittlichen, ökologischen und religiösen Fremdein-flüssen, welche unseren gesellschaftlichen Fortschritt lähmen, stattfinden muß,

             
                                         
  – 

daß unser deutsches Volk sich also unter dem Schutz der objektiven Wissenschaft und unserer demokra-tischen Grundordnung auf seine eigene kulturelle Kraft besinnen muß.

             
                                         
 

Und hier liefert nur die Form des „nichteingetragenen Vereins“ das Potential einer freien und unabhängigen Körperschaft.

Wie der eingetragene Verein so hat auch genauso der nichteingetragene Verein das Recht, seinen Namen frei zu wählen.
Von diesem Recht haben wir Gebrauch gemacht, und wir hoffen zu unser aller Wohl, daß die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG das halten kann, was sie von ihrem Namen her verspricht.

Übrigens haben bei uns alle großen Organisationen, welche über eine gewisse demokratische Freiheit und Unabhängig-keit gegenüber den staatlichen Organen verfügen müssen, die Rechtsform eines nichteingetragenen Vereins – beispielsweise die politischen Parteien auf Bundesebene, die Gewerkschaften oder die großen Genossenschaften.

Doch haben neben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG auch noch viele andere Körperschaften, welche den Namen „Stiftung“ tragen, die Rechtsform des Vereins; sie sind also in ihrer rechtlichen Existenz vorhanden, obwohl sie vom Lande Baden-Württemberg keine entsprechende Genehmi-gung erhielten. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Deutsche Friedrich-Schiller-Stiftung e.V.
  • Stiftung Jugend forscht e.V.
  • Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
  • Deutschland-Stiftung e.V.
  • Ludwig-Erhard-Stiftung e.V.
  • Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
  • Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
  • Otto Benecke Stiftung e.V.
  • Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
  • Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e.V.
  • Stiftung zur Förderung von Bildung und Erholung
    der Arbeitnehmer der Miederindustrie e.V.

und andere mehr.

Einige Körperschaften, welche die Bezeichnung einer Stiftung tragen, haben sogar die Rechtsform einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ – natürlich auch ohne „Genehmigung“ des Landes Baden-Württemberg, zum Beispiel:

  • Robert Bosch Stiftung GmbH
  • Fazit-Stiftung
    Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH
  • Kübel-Stiftung GmbH
  • Mahle-Stiftung GmbH
             
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003
       
           
   
Peter Hübner   •   Preis der Freiheit   •   Das programmierte Vierte Reich
Teil 2   •  Die Deutsche Kulturstiftung
 

 

PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
Wird laufend
durch Dokumente und Bilder ergänzt
Bitte empfehlen Sie
diese Seite!
  klick
 
 HOME
 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 2
 Die Deutsche
 Kulturstiftung in der
 staatsfreien Zone

 Das Gesetz I
 Das Gesetz II
 Brief der Deutschen
 Bundespost
 an die Deutsche
 Kulturstiftung 1
 Brief der Deutschen
 Bundespost
 an die Deutsche
 Kulturstiftung 2
 Brief der Deutschen
 Kulturstiftung
 an die Deutsche
 Bundespost
 Brief der Deutschen
 Bundespost
 an die Deutsche
 Kulturstiftung 3
 ORIGINAL-DOKUMENTE
 Main Links
 
 
 
Seite 19
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
TEIL 2   •   DIE DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone
__________________________________________________________________________________________________
ARCHIV
aktuell