Der
nichteingetragene Verein begründet sich als einzige innerstaatliche
private Körperschaft auf unser angestamm-tes deutsches Recht; alle
anderen Organisationsformen wie beispielsweise der eingetragene
Verein, die GmbH oder Aktiengesellschaft oder ähnliche öffentlich
anerkannte Organisationsformen entstammen nicht unserer
deutschen Tradition und Kultur.
Diese Art Unternehmensformen sind geschichtlich nur geschaffen worden,
um den kolonialistischen Fremdein-flüssen in unserem Lande Gelegenheit
einer äußerlichen, ideologisch-materiellen Kontrolle einzuräumen
bei beschränkter Haftung, bei getarnter Machtausübung
und bei verstecktem Profit.
Diese
Art zwangsimportierter Unternehmensformen sind dazu angetan, die natürliche
Würde des Menschen zu untergraben weil durch diese Art aufgedrängter
anerkannter Unternehmensformen dem einzelnen Bürger
dessen natürliches Mitbestimmungsrecht mehr oder weni-ger entzogen
ist.
Aus
diesem Grunde haben diese uns Deutschen eigentlich wesensfremden Unternehmensformen
am sittlichen Verfall unserer Kultur einen sehr erheblichen Anteil.
Die Parteispendenaffären und die damit verbundenen Steuerhinterziehungen
sowie die Schwierigkeiten der Auf-klärung dieses ganzen Betrugs
und die Probleme beim Entlarven der verantwortlichen Personen und Personen-kreise
sind nur die logische Konsequenz solcher amtlich anerkannter
Organisationsformen.
Und
die Tatsache, daß solche die sittliche Moral des Volkes verletzenden
Machenschaften amtlich anerkannter, rechtsfähiger Körperschaften
und Personenkreise und ihrer Hintermänner heute immer mehr
in das Rampenlicht der kritisch erwachenden Öffentlichkeit dringen,
rührt daher, daß die Belebung unserer (recht jungen) demokrati-schen
Grundordnung die Mängel solcher nur auf Profit ausgerichteter Unternehmensformen
und deren eindeutig kolonialistischen Zuschnitt ganz spontan aufdeckt.
Aufgrund
ihrer Struktur wirken alle diese rechtsfähigen Körperschaften
einer freien Entfaltung der Persönlichkeit, einer freien Gewissens-
und Willensbildung und somit der natürlichen Menschenwürde
direkt entgegen; darüber hinaus leisten sie noch dem Betrug Vorschub,
indem in diesen sogenannten anerkannten Körperschafen nicht jeder
einzelne Beteiligte haftet ja nicht einmal die Gesell-schafter
mit ihrem ganzen Vermögen für Fehlentschei-dungen gegenüber
Dritten geradestehen , wie dies jeder ehrbare einfache Kaufmann
gemäß unserem traditionellen deutschen Recht und gemäß
unserem immer noch im Volke wachen natürlichen Rechtsempfinden
ja auch muß.
Diese Art beschränkt haftender Körperschaften mit der Möglichkeit
der stillen Teilhaberschaft wurde in Deutsch-land zusammen
mit dem römischen Recht unserer Plünderer zwangsimportiert
und mit Hilfe der Leibeigen-schaft fest etabliert. |