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Der
Zweck dieser ganzen großangelegten nationalen und internationalen
Kriminalpolizeiaktion war niemals auf die Aufdeckung irgendeines Betruges
auf unserer Seite gerichtet denn die bei den Finanzprüfungen
geprüften Unterlagen sowie die bei den überraschenden Hausdurch-suchungen
beschlagnahmten umfangreichen Unterlagen und Dokumente aller Art konnten
schon aufgrund des vorher beschriebenen Sachverhalts* zur Genüge
beweisen, daß wir hier die einzigen Geschädigten waren, und
zwar in größtem Ausmaß und: einzig und allein durch
die multilateralen Manipulationen der verschiedensten Organe der beiden
bundesdeutschen ökumenischen Supermächte.
Und
auch nur diese Aktion der KRIMINALPOLIZEI-BEHÖRDEN, jeden und alles,
was nach irgendeinem Kontakt mit uns roch, bundesweit und selbst im
Ausland einem Verhör zu unterziehen, diente ganz offensichtlich
nur dem einzigen Zweck: alle diese Personen, Personenkreise, Körperschaften
und Organisationen mit höchstem amtlichen Nachdruck dazu zu bewegen
oder auch notfalls zu zwingen, jeglichen Kontakt mit uns abzubrechen,
um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, Mitglied, fördernder Teil
oder auch nur Sympathisant einer kriminellen Vereinigung zu sein, die
zur Terrorszene gehört.
Denn die Sekten -Szene, in welche wir ja schon zigtausendfach
von den POLITIKERN, von den KIRCHEN, von der REGIERUNG, von den BEHÖRDEN,
von den MEDIEN, von der JUSTIZ und schließlich auch natürlich
von der KRIMINALPOLIZEI und der STAATSANWALT-SCHAFT öffentlich
und nichtöffentlich zugerechnet worden waren, wurde ohnehin von
ihnen allen nichtöffentlich und öffentlich der Drogenszene
und der Szene des Terrorismus, der Prostituiertenszene und dem Menschenhandel
sowie der Versklavung zugerechnet.
Jeder,
der sich also nach den gegebenen amtlichen und nichtamtlichen tausendfachen
Verlautbarungen mit solch einer Sekte auch nur abgab oder
gar Mitglied in ihr war oder sie vielleicht auch noch förderte,
konnte für sich die gleichen amtlichen Gefahren und Repressalien
in Anspruch nehmen wie die Sympathisanten und Förderer der Mitglie-der
der terroristischen Szene: sie konnten und mußten zu jeder Zeit
damit rechnen, daß sie, ihre Verwandten und Freunde umfangreich
verhört oder auch in Untersuchungs- bzw. in Schutzhaft gesteckt
würden und daß ihre Häuser bzw. Organisationen und Körperschaften
im Rahmen großer Polizeieinsätze unter den Augen der erschreckten
Nachbarn völlig auf den Kopf gestellt würden natürlich
mit einem leicht zu begründenden richterlichen Hausdurchsuchungs-befehl
oder auch Haftbefehl.
In
diesem Sinne war der von der KRIMINALPOLIZEI bei ihren Verhören
benutzte Fragenkatalog ein sicherer Meilenstein in diese Richtung.
Und wenn man ihn einmal unter dem Gesichtspunkt dieser Aufgabenstellung
sieht und jenen Begriff der Sekte durch jene erweiternden
bzw. erklärenden Ersatzbegriffe ersetzt, die alle schon
zur Genüge inoffiziell und offiziell, amtlich und über die
MEDIEN durch POLITIK, REGIERUNG, JUSTIZ und KRIMINALPOLIZEI etabliert
worden waren, dann gelangt man zu dem folgenden aus behördlicher
Sicht genauso korrekten Fragenkatalog:
es wird ... gebeten, die anschließenden Fragen durch Vernehmungen
i. S. des Paragraphen 263 StGB ausführlich zu beantworten. |
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Mit
dieser Methode der Kriminalisierung sollte die GOLDENE PARTEI schließlich
endgültig von außen zerschlagen werden.
Von innen wurden noch ganz andere Dinge vorge-nommen:
Zum
einen wurde versucht, verschiedene V-Männer in die Partei einzuschleusen,
die sich dann als Frei-willige, kostenlose Mitarbeiter anboten
mit durch-aus großen brauchbaren fachlichen Qualifi-kationen.
In
einem Falle wurde sogar jener Agent, der uns ursprünglich das Objekt
bei Heidelberg mit der berühmten Bunkeranlage zu jenen unglaublich
günstigen Konditionen vermittelt hatte nachdem er später
erfolglos versucht hatte, uns an neutralem Ort mit einer versierten
Übersetzerin und Dolmetscherin bekannt zu machen, die ihre kostenlosen
Dienste anbot unter mysteriösen Umständen in seiner
Wohnung tot aufgefunden, so zumindest wurde uns von einem seiner Mitarbeiter
später berichtet. |
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