Da
schreibt eine freie und unabhängige Bürgerorganisation mit
Namen DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG an den BUNDESPRÄSIDENTEN,
den BUNDESKANZLER, die BUNDESMINISTER, die MINISTERPRÄSIDENTEN
DER LÄNDER, die MINISTER DER LÄNDER und an die OBERBÜRGERMEISTER
der 150 größten STÄDTE der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
und fragt sie nach der Bedeutung der traditionellen Wappen, Zeichen
und Symbole, die sie in ihrem Amt als Hoheitszeichen benutzen.
Darüber hinaus erbittet diese DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG
von den STÄDTEN die Liste der Stadtver-ordneten, damit sie sich
im Sinne der parlamentarischen Demokratie auch mit Anfragen an die Vertreter
der Bürger wenden kann.
Und
dann stellt sich auf einmal heraus, daß die schlichte Frage nach
der Bedeutung der Wappen wohl zu hoch gestellt war und daß unsere
hohen politischen Amtsträger diese altüberlieferten demokratischen
Hoheitszeichen der Menschenwürde aus der Zeit des alten vorchristlichen
Europa in der gleichen willkürlichen Weise mißbrauchen, wie
wir dies von den Diktaturen her kennen und zuletzt bei uns von dem Dritten
Reich.
Die
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG teilt dann diesen Sachverhalt dem
BUNDESINNENMINISTER als dem offiziell obersten Verantwortlichen unseres
Staates für den richtigen Gebrauch dieser traditionellen demokratischen
Hoheitszeichen der Menschenwürde oder auch für den amtlichen
Mißbrauch der Wappen, Zeichen und Symbole in einem ausführlichen
Brief mit und übersendet eine Kopie davon an die betroffenen und
oben bereits genannten anderen hohen Amtsträger unseres Staates.
In
einer parlamentarischen Demokratie sollte es doch möglich sein,
daß der einzelne Bürger oder auch seine Vereinigungen sich
in Angelegenheiten, die sie bei den hohen Amtsträgern im Argen
sehen, an ihre Vertreter in den Parlamenten wenden können, um sie
so auf die gefundenen Mißstände in ihrem parlamentarischen
Herrschaftsbereich aufmerksam zu machen.
In
diesem Sinne schrieb die DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG als eine Bürgervereinigung
an die STADT-VERWALTUNGEN und bat um die Listen der RATS-MITGLIEDER,
also der gewählten VERTRETER DER BÜRGER deren Aufgabe
es ja bekanntlich ist, die leitenden Amtsträger zu wählen
und ihre Tätigkeit zu überwachen und zu kontrollieren ,
um ihnen darüber zu berichten, daß sie, die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG,
einem groben Amtsmißbrauch auf die Schliche gekommen war.
Es
ist ja nun auch nicht so, daß etwa Diktatoren nicht auch hier
und da gewählt werden könnten!
Die Diktatoren des Dritten Reiches waren z. B. sehr wohl unter Anwendung
der Mechanismen einer parlamenta-rischen Demokratie gewählt worden.
Was
das Dritte Reich aber letztlich wirklich zur Diktatur machte, war die
Tatsache, daß die dort vom Parlament gewählten Amtsträger
blind gegenüber der Menschenwürde waren und auf dieser Basis
schließlich die Grundrechte des Menschen: der Bürger mit
Füßen traten und das nicht nur im In-, sondern auch
im Ausland.
Die
Wachsamkeit des Bürgers gegenüber der Obrigkeit kann deshalb
gerade nach den Erfahrungen des Dritten Reiches nicht groß genug
sein, wenn es darum geht, festzustellen, ob die Staatsoberhäupter
an allererster Stelle der Menschenwürde verpflichtet sind oder
nicht.
Und
wenn sich nun herausstellt, daß die Staatsführer die traditionellen,
altererbten, demokratischen Hoheitszeichen des alten Europa nach Art
des Dritten Reiches im Stil gekaufter Würdenträger mißbrauchen,
nur um damit gegenüber dem einfachen Bürger ihre platte staatliche
Macht auszudrücken, wo doch zumindest den von den Alliierten
nach dem Kriege eingeführten Gesetzen nach alle Macht
vom Volk ausgeht, und der Bürger erkennt dies, dann muß
er doch im Interesse der demokratischen Ordnung tätig werden: dann
muß er sich also an seine von ihm gewählten Vertreter wenden
sei es dabei nun alleine oder auch durch die von ihm gegründeten
Bürgerverbände.
Dies,
und nicht mehr, wollte die DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG als ein Mitgliedsverband
von Bürgern tun, und aus diesem Grunde forderte sie von den STADT-VERWALTUNGEN
der 150 größten STÄDTE der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
die Listen der STADTVERORDNETEN an, um diese über die heraus-gefundenen
demokratischen Mißstände in ihrem Verant-wortungsbereich
zu informieren.
Wie
kommen nun der DEUTSCHE STÄDTETAG und der STÄDTETAG DES LANDES
NORDRHEIN-WEST-FALEN und wahrscheinlich auch noch die anderen STÄDTETAGE
DER LÄNDER dazu, in diesen Prozeß der freien demokratischen
Gewissens- und Willensbildung einzugreifen und ihren MITGLIEDSSTÄDTEN
zu untersa-gen, der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG die Listen mit den ABGEORDNETEN
zuzusenden ja, ihnen sogar vorzu-schreiben, allen Kontakt mit
der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG abzubrechen und jeden weiteren Kontakt
pein-lichst zu vermeiden, unter jenem scheinheiligen Argument: damit
die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG durch das Übersenden dieser Listen
in der breiten Öffentlichkeit nicht unnötig aufgewertet werde. |