Es
ist das gesetzlich verbürgte Recht freier unternehmerischer deutscher
Bürger, Vereine und Gesellschaften zu gründen und besonders:
den Namen des Vereins beziehungsweise der Gesellschaft frei zu wählen.
Für
die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG wurde nicht zuletzt nach einschlägigen
Erfahrungen mit Heiligen Römischen Behörden Deutscher
Nation die Rechtsform des nichteinge-tragenen Vereins gewählt,
weil diese Form gegenüber dem von der Behörde anerkannten
eingetragenen Verein sowie gegenüber der vom Land amtlich anerkannten
Stiftung als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts den
wichtigen Vorteil der unternehmerischen Freiheit und ideologischen Unabhängigkeit
hat.
Nicht umsonst bezeichnete unser Bundespräsident den nichteinge-tragenen
Verein einmal als die staatsfreie Zone.
Unser
gegenwärtiger Staatsapparat wird gerade an seiner Spitze sehr stark
von jenen religiös-ideologischen, doktrinären Fremdein-flüssen
bestimmt, welche in den letzten 2000 Jahren nachgewiese-nermaßen
die Vernichtung unserer angestammten demokratischen Kulturtradition
vorwärtsgetrieben haben.
Aus
diesem Grunde muß eine Organisation, welche die Förderung
unserer eigenen, ererbten demokratischen Kulturtradition zum praktischen
sozialpolitischen Anliegen hat will sie sich dabei von Hindernissen
freihalten auch von denjenigen Stellen unabhängig sein,
welche bewußt oder unbewußt in verstärktem Maße
antidemokratischen ideologischen Fremdeinflüssen ausgesetzt sind
oder diesen gar unterliegen.
Es
mag für Sie beziehungsweise Ihre Informanten erstrebenswert sein,
daß die rechtliche Existenz eines Vereins mit Namen DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
von der Genehmigung des Landes Baden-Württemberg abhängt.
Diese Art Einschränkung der freien unternehmerischen Handlungs-fähigkeit
würde auch das ideologisch-dogmatisch von der Kirche regierte Land
Baden-Württemberg gerade bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG sicherlich
gerne verwirklicht sehen aber solche auf Bevormundung abzielende,
zweitausend Jahre erprobte Strategie der Diktatur stimmt nicht mehr
mit der momentanen demokratischen Rechtswirklichkeit unseres Staates
überein.
Stiftung
bedeutet in unserem deutschen Sprachgebrauch erst einmal Schenkung.
Dabei kann es sich um die Schenkung materieller Güter, aber auch
um eine Schenkung kultureller Güter handeln also um sozialpoli-tische
Werte, die dem allgemeinen Besten auf geistigem und sittlichem Gebiet
dienlich sind.
Bei
unserer deutschen Sprache beispielsweise handelt es sich um ein Erbe,
welches wir von unseren Vorfahren übernommen haben.
Dieses Erbe ist wohl nicht materieller Art, aber wenn wir es nicht besäßen,
dann hätte dies durchaus auch große materialistische Folgen
beispielsweise könnten wir dann auch jetzt gar nicht in
dieser Sache miteinander kommunizieren.
Was
von unseren Vorfahren aus gesehen ihre Stiftung an uns ist,
das ist von uns Nachkommen aus gesehen unser Erbe.
Unsere deutschen Vorfahren haben uns unsere deutsche Sprache und unsere
deutsche Kulturtradition unentgeltlich gestiftet
und dieses hohe sittliche Vermächtnis unserer eigenen Verwandten
ist heute unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung gegenüber
der offiziellen Ausübung eines fremd-ideologischen oder religiös-fanatischen
Druckes selbst von seiten des Staates, aber auch von allen anderen
Seiten unantastbar geworden.
Um
dieses Erbe unserer deutschen Sprache und unserer wahren deutschen Kultur
einer hohen sozialpolitischen Sittlichkeit unserem deutschen Volke als
eine segensreiche Stiftung unserer Vor-fahren wieder allgemein
zugänglich zu machen, wurde die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG gegründet.
Wenn
die Initiatoren der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG für die Bewältigung
dieser staatspolitischen Aufgabe die Form
des |