V e r t r a u l i c h
Deutsche
Kulturstiftung, Heidelberg/Schönau-Altneudorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
die
Deutsche Kulturstiftung, Adam-Remmele-Str. 3, 6901 Schönau
2 (OT Altneudorf) ist
nicht im Handelsregister eingetragen nicht gewerbe-polizeilich
gemeldet nicht als Stiftung staatlich registriert nicht
als Verein im Vereinsregister eingetragen, sondern nach eigenen Angaben
als nichteingetragener (= nicht-rechtsfähiger) Verein organisiert
und besitzt zu Heidelberg außer der Unterhaltung eines
Postfaches keine unmittelbaren Beziehungen.
Auf
die Aktivitäten der Deutschen Kulturstiftung waren
wir Ende 1983 hingewiesen worden. Zuvor seit Mitte 1982
waren wir bereits wiederholt aus der gewerblichen Wirtschaft, und zwar
von Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige, Industrie- und Handelskammern
sowie Fachverbänden, wegen einer Organisation WYMS
WORLD YOUTH MOVEMENT FOR THE SCIENCE OF CREATIVE INTELLIGENCE
mit derselben Anschrift angesprochen worden. Von WYMS wurden gegen Entgelt
auch Kurse Transzendentaler Meditation für streßge-plagte
Manager angeboten. Nach einer damals (1982) bei der Stadtverwaltung
Schönau eingeholten Auskunft soll es sich bei WYMS um eine Sekte
handeln.
Beim dortigen Einwohnermeldeamt waren der Auskunft zufolge elf Personen
(Jünger ) jeweils mit der Berufsangabe Student gemeldet.
Angabegemäß sollte die Sekte im Vereinsregister des Amtsgerichts
Kassel einge-tragen sein. Vor einiger Zeit (1982 ) sei über diese
Sekte im Fernsehen, und zwar von einem Hotel in Seelisberg am Vierwaldstätter
See berichtet worden. Angeblich solle in Schönau das Zentrum der
Sekte für Europa errichtet werden, wo nur Minister der Sekte empfangen
würden.
Wir
hatten uns im Jahre 1982 wegen WYMS an die Polizeidirektion Heidelberg
gewandt.
Diese teilte uns mit, daß die Sekte WYMS-Enjoy-Records
seit dem 5.6.1972 im Vereinsregister des Amtsgerichts Kassel unter dem
Az. VR 1223/72 eingetragen sei . .......
Die
Sekte habe sich die jugendpflegerische und jugendfürsorgerische
Tätigkeit zur Aufgabe gestellt .......
Informationen
über diese Vereinigung (Sekte) bzw. ihren offensichtlichen Gründer
können Sie den beigefügten abgelichteten Zeitschriftenartikeln
aus Quick Nr. 51 vom 15. 12.1983 und Vorwärts Nr. 18 vom 26.4.1984
entnehmen. Der letztgenannte Beitrag befaßt sich schon mit der
Deutschen Kulturstiftung.
Nachdem
wir Mitte 1984 auf eine Europäische Buch- und Schallplattenvertriebsgesellschaft
(Postfach 1174, D-6901 Schönau) hingewiesen worden waren, hatten
wir unter registerlichen Gesichtspunkten das Amtsgericht Registergericht
Heidelberg eingeschaltet. Die Ermitt-lungen haben ergeben, daß
die Deutsche Kulturstiftung vorübergehend die vorerwähnte
firmenmäßige Bezeichnung beim Vertrieb von Büchern,
Schriften und Tonträgern verwendet hat. Dem Registergericht gegenüber
hat die Deutsche Kulturstiftung als ihre Rechtsform den
nichteingetragenen (nichtrechtsfähigen) Verein (§54 BGB) genannt.
Ungenannt blieben die Namen der einzelnen Vereinsmitglieder sowie insbesondere
des Vorstands.
In
der Stellungnahme der Deutschen Kulturstiftung gegenüber
dem Registergericht sind am Schluß des Schreibens bei den i.V.
-Unterschriften die Familien-namen nicht zu entziffern und auch leider
maschinen-schriftlich nicht wiederholt ...
Die
Deutsche Kulturstiftung schreibt, wie die wieder-holten
Rückfragen bei uns zeigen, offensichtlich in aller Regel per Telex
mit der Bitte um telefonische Verbindungs-aufnahme Hersteller bzw. Zulieferfirmen
im In- und Ausland (z.B. Holland) an. In jüngster Zeit berichteten
die bei uns Anfragenden auch, daß die Deutsche Kulturstiftung
zu schnellen Verhandlungen drängt.
Berichte
über konkrete negative Erfahrungen mit der Deutschen Kulturstiftung
liegen uns bislang nicht vor. Eine Firma teilte uns allerdings mit,
daß einige Unter-nehmen bei ihrem Geschäftskontakt zum Teil
erheblich geschädigt worden seien. Wie sie gehört habe , sollen
diese Unternehmen zunächst zu größeren Spenden aufgefordert
worden sein, da ein umfangreicher Auftrag unmittelbar bevorstehe. Nachdem
die Spende geleistet worden sei, seien die Unternehmen leer ausgegangen.
Sollten
Sie aufgrund weiterer Verhandlungen mit der Deutschen Kulturstiftung
zusätzliche Erkenntnisse gewonnen haben bzw. gewinnen, so wären
wir für eine Unterrichtung dankbar.
Mit
freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung
Dr.
Wittmann
Geschäftsführer
Anlagen |