Zu
der willkürlichen Kündigung der Konten der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
sei bemerkt, daß weder irgendeines der Mitglieder der DEUTSCHEN
KULTURSTIFTUNG noch die DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG selbst je Schulden
gehabt hatte oder wegen sonstiger Gesetzesübertretungen straffällig
geworden beziehungsweise vorbestraft war.
Die
übergreifend organisierten, abgesprochenen Ableh-nungen beziehungsweise
Kündigungen der Bankdienste auch über die hier genannten
Großbanken hinaus die kleineren Banken eindeckend erfolgten
nach Sichtung der SATZUNG DER DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG, welche auf einen
grundlegenden bürgerlichen demokra-tischen Fortschritt sowie auf
die praktische Verwirklichung der natürlichen Menschenwürde
zielt.
Es
ging bei dieser Ausschaltung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG im Bankgeschäft
um rein strate-gische, machtpolitische Ängste einer etablierten
Elite, welche zum großen Teil aus dem Dritten Reich auf
die neue Bundesrepublik überkommen bei einem bürgerlichen
Demokratisierungsprozeß um ihre lächerlichen Macht-pöstchen
bangte und deshalb unter Mißachtung der bestehenden Gesetze einen
bürgerlichen demokratischen Reifungsprozeß unter Mißbrauch
ihrer Monopolstellungen nach Art der Diktaturen boykottierte.
Drei
Jahre nach ihrer willkürlichen Ablehnung einer Kontoführung
wandte sich dann die COMMERZBANK nachdem sie über Agenten
und Spione vom Gelingen der nationalen und internationalen Unternehmungen
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG Wind bekommen hatte in scheinheiliger
Weise aus jenem scheinheiteren Himmel des Möchtegern-Vergessens
plötzlich wieder an unser gepflegtes deutsches Kulturhaus und bat
bei den hohen Damen und Herren um Audienz.
Vielleicht hatte das vorgeschobene Mitglied der konzer-tierten Bankenaktion
auch einen konkreten Aushorch-auftrag zu erfüllen.
Der
erste Bewerbungsbrief vom 21. Mai 1986 sei hier der guten Ordnung halber
zur Verhinderung aller entspre-chenden Dementierungen und Lügenmärchen
im folgenden abgedruckt: |