Stern
gibt vor, die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG behaupte fälschlich
wie ungeniert, als gemeinnützig und besonders förderungswürdig
anerkannt zu sein.
Tatsache ist, daß die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ursprünglich
als gemeinnützig und besonders förderungs-würdig anerkannt
war und daß sie schon seit längerem einer solchen Anerkennung
nicht mehr bedarf, da sie am 1. Mai 1985 als kulturpolitisches Organ
in die VERTRETER DES VOLKES die Goldene Partei eingegliedert
wurde.
Warum
sollte sie also noch eine solche Behauptung als gemeinnützig
und besonders förderungswürdig anerkannt zu sein aufstellen?
Stern
spricht bei den Repräsentanten der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG von
vermeintlichen TM-Anhängern.
Tatsache ist, daß die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG die uralte demokratische
Ausbildung unserer europäischen Vorfahren in der freien Gewissens-
und Willensbildung, also eigenes angestammtes deutsches Kulturgut, in
ihre Programme integriert hat, bei sich selbst zur Anwendung bringt
und darüber hinaus öffentlich fördert, und aus dem Ausland
demokratisches Wissen sowie demokratische Techniken nur insoweit wieder
einführt und verwendet, als diese nachweislich aus Deutschland
stammen und von unseren Vorfahren zu früheren Zeiten im Rahmen
der Völkerwanderungen in andere Gebiete der Welt mitgenom-men und
dort reinerhalten und überliefert wurden.
Auf
der in Ihrem Stern erwähnten Tagung in London mit angeblich
verwirrendem Charakter wurde erläutert, daß es sich bei dem
Parteiprogramm der VERTRETER DES VOLKES der Goldenen Partei erwiesenermaßen
n i c h t um ein religiöses oder weltanschauliches Kulturgut aus
dem Ausland, sondern um jene uralte, in der Edda dem ältesten
deutschen Geschichtswerk ausführlich beschriebene und namentlich
genannte demokratische Tradition unserer europäischen Vorfahren
in der freien Gewissens- und Willensbildung zugunsten einer authentischen
sozialen Erfahrungs- und Handlungsfähigkeit handelt.
Die
Auseinandersetzung mit dieser uralten demokratischen Tradition aus der
Zeit unserer europäischen Hochkultur ist somit nicht eine Sache
von Sektenexperten wozu Sie diese in Ihrem Bericht machen ,
sondern von Geschichtsfor-schern und demokratisch gesinnten Bürgern
sowie von Politikern, die das Wort demokratisch nicht nur dem Namen
nach blind in ihre Partei eingeflochten haben.
Die
Erforschung dieses Sachverhaltes wurde unter anderem schon 1969 von
der Bundesregierung mitfinanziert, und zwar von der damaligen Großen
Koalition also von der linken wie von der rechten Seite.
Und es wurde hierzu von der Bundesregierung auch eine Delegation in
die Himalayas entsandt und finanziert, um sich über den demokratischen
Wert und die staatspolitische Anwendungsmöglichkeit unseres uralten
indogermanischen Kulturerbes Klarheit zu verschaffen.
Einer
dieser von der Bundesregierung finanzierten und entsandten Delegierten
war der Komponist und Buchautor Peter Hübner in Ihrem Stern
mit dem Titel oberster deutscher Kulturstifter bezeichnet
und gleichzeitig in religi- ösem Fanatismus als vermeintlicher
Betrüger verunglimpft.
Der
in Ihrem Stern genannte Heidelberger Staatsanwalt versuchte
diesen Tatbestand der Förderung durch die Bundesregierung
wie dieser auf dem von Ihnen genannten Werk des Autors Arbeit
Gott der Deutschen von Peter Hübner dokumentiert ist
zu erkunden und festzustellen, wann und wo die besagte Förderung
der Erforschung der menschlich-kosmischen Ausbildungsprogramme unserer
heidnischen Vorfahren durch die Bundesregierung im einzelnen stattgefunden
hat.
Der
Autor verweigerte ihm derzeit die Auskunft, da sich der Staatsanwalt
dieses Gespräch mit Hilfe der Vortäuschung falscher Tatsachen
erschlichen und somit beim Autor dessen begründetes Mißtrauen
hervorgerufen hatte.
Auch
die in Ihrem Artikel zitierte Bundesregierung soll hier kurz angesprochen
werden.
Sie schreiben: Auch dem Bundesministerium des Innern ist die DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG nicht unbekannt. Dort heißt es: ,Sie beruft sich
auf die Förderung durch die Bundesregierung. Diese Behauptung ist
jedoch falsch.
Daß
die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG dem Bundes-ministerium des Innern bekannt
ist, ergibt sich schon aus unserer vielfältigen Auseinandersetzung
mit dem Bundesin-nenminister in vielen Fragen.
Falsch ist aber, daß sich die DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG darauf
berufe, durch die Bundesregierung gefördert zu sein.
Mit
Schreiben vom 24. November 1983,
Aktenzeichen:
VtK II 1 300 000/166,
sowie vom 19. Januar 1984,
Aktenzeichen: VtK II 1 300 000/166,
fragt
das Bundesinnenministerium bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG nach der
besagten Förderung und bekundet dabei die Annahme, daß die
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG in dieser Sache öffentlich eine unwahre
Behauptung verbreite. |