Und
die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG beschließt den Brief an das Bundesinnenministerium:
Zu unserer Freude können wir Ihnen nun noch mitteilen, daß
wir auf dieser guten Basis einer weiteren Förderung
unserer Regierung auf Bundes- und auf Landesebene nicht mehr bedürfen,
da uns anderweitig ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen.
Viel eher sehen wir den Tag herbeikommen, wo wir der Bundesregierung,
welche sich ja heute schon in großen Nöten befindet, behilflich
sein werden, um ihr so zu danken. Bevor wir Ihnen also zusätzlich
zu unserer Gesinnung noch Details einer Förderung der Erforschung
der menschlich-kosmischen Ausbildungsprogramme unserer Vorfahren durch
die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutsch-land offenbaren, möchten
wir Sie bitten, uns erst einmal Ihre Gesinnung beziehungsweise die Gesinnung
Ihres Ministe-riums gegenüber unserer wahrlich angestammten deutschen
Tradition und Kultur zu offenbaren. Auch die von Ihnen in Ihrem letzten
Schreiben angedrohten ,weiteren Schritte würden wir gerne
einmal kennenlernen.
Auf
die Mahnung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an das Bundesinnenministerium
(Fernschreiben vom 15. 3. 84) mit der Bitte um Beantwortung
ihres Schreibens und zügige Erledigung des Vorgangs, schreibt der
Bundesminister des Innern am 3. April 1984, Aktenzeichen: VtK II 1
300 000/166 Ihr Schreiben vom 27.2.1984 habe ich erhalten und
zur Kenntnis genommen. Ich habe es aus Zuständigkeitsgründen
an den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit weitergegeben.
Von dort werden Sie Antwort erhalten.
Am
6. 4. 84 wendet sich also die DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG an
den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, bezieht
sich dabei auf das Schreiben des Bundesministers des Innern vom 3. 4. 84
und bittet um eine zügige Beantwortung.
Die
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG mahnt noch einmal mit Fernschreiben vom 10. 4. 84
beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eine zügige
Beantwortung des Vorgangs an und hat in dieser Angelegenheit nie wieder
etwas vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sowie
vom Bundesinnenministerium gehört bis auf den Tag Ihrer
Veröffentlichung im Stern und der darin erneut aufgefrischten
falschen Unterstellung (falls das Bundesinnenministerium von Ihnen in
Ihrem Stern überhaupt korrekt zitiert worden ist).
Aufgrund
der Tatsache, daß 75 Prozent Ihres auf vier Seiten abgedruckten
Stern-Artikels nachweislich falsch sind und daß es
sich bei den restlichen 25 Prozent nur um so allgemeine Floskeln handelt
wie das halbwegs korrekte Ausschreiben der Namen von Werften, Institutionen
und Städten möchten wir lieber einmal davon ausgehen,
daß auch diese Ihre Berufung auf das Bundesinnenministerium und
auf das damit verbundene Zitat mit Wahrscheinlichkeit falsch ist.
Nun
zu jenem von Ihnen zitierten Deutschen Städtetag:
Der Deutsche Städtetag mahnte seine Mitglieder sogar ,zu
besonderer Vorsicht im Umgang mit der Deutschen Kulturstiftung
und empfiehlt, deren Schreiben gar nicht erst zu beantworten. |