Es
ist doch kurios bzw. Ausdruck einer sehr seltsamen Strategie der Täuschung
der Öffentlichkeit, wenn der STERN am 10. September 1985 bei der
GOLDENEN PARTEI nach speziellen Informationen über sie anfragt,
die sie dann am 4. 11. 85 sehr ausführlich erhält,
und dann aber in seinem folgenden großen Artikel verheimlichen
zu müssen glaubt, daß es sich bei dem Veranstalter jenes
Kongresses, welcher der Aufhänger des Artikels ist, um die GOLDENE
PARTEI handelt ja darüber hinaus sogar ganz offensichtlich
willentlich einen falschen Veranstalter benennt.
Ich
begreife zumindest im Moment noch nicht die politischen Winkelzüge,
die ein Kirchenblatt zu dieser Informationsstrategie treiben
möglicherweise verfügt eine POLITISCHE PARTEI zumindest offiziell
über einen profunderen Rechtsschutz gegenüber Verleumdungen
als nur ein einfacher Bürger, eine Bürgervereinigung oder
ein Verein.
Interessant
ist auch das routinierte Zusammenspiel der EKD und ihrer MEDIEN mit
den BEHÖRDEN und JUSTIZORGANEN, wie es hier in dem STERN-ARTIKEL
betrieben wurde.
Jene
amtlichen Namen von REGIERUNGSSTELLEN und STAATSANWALTSCHAFTEN mit der
geflissentlichen Information über den Vorwurf des Betruges sowie
existie-render Ermittlungsverfahren bilden zu dem allgemein ver-leumderischen
linken evangelischen medialen Kontext eine wunderbare Flankenstellung
und simulieren hier: Glaubwür-digkeit unabhängig von
dem tatsächlichen Wahrheits-gehalt jener vermeintlichen Berichterstattung.
Und
dieses multilaterale linke evangelische Zusammenspiel verläuft
dann auch in der umgekehrten Richtung, indem die BEHÖRDEN in grob
fahrlässiger Weise, wenn nicht sogar ganz zielbewußt, schließlich
in ihren Berichten auf erschie-nene Presseartikel verweisen, die einer
Wahrheitsprüfung in vielen Punkten überhaupt nicht standhalten.
Gerade
in diesem Sinne verschickte beispielsweise auch das KULTUSMINISTERIUM
VON BADEN-WÜRTTEM-BERG unaufgefordert eine von ihm herausgegebene
Broschüre an die UNTERNEHMER im Ländle, um durch
eine vorbereitend platzierte Verleumdung einer möglichen Kooperation
der WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN mit der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG bzw. der
GOLDENEN PARTEI zugunsten der praktischen Verwirk-lichung der Grundmenschenrechte
vorzubeugen, und verwies dann im trauten Zusammenspiel mit dem Stern
in der Broschüre auf den besagten verleumderischen Artikel.
Daß
die REGIERUNG VON BADEN-WÜRTTEMBERG dieses Heft natürlich
auch an alle möglichen anderen Körperschaften und Personenkreise
sowie Einzelpersonen verschickte, versteht sich von selbst.
Am
2.2.87 sandte die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG als das KULTURPOLITISCHE ORGAN
DER GOLDENEN PARTEI an den BUNDESMINISTER DES INNERN folgendes Fernschreiben: |