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VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Herrn Oberstaatsanwalt Schäfer
Luisenstr. 14 (Bismarckplatz)
Postfach 10 53 08
6900 Heidelberg 1
3. 3. 87
Sehr geehrter Herr Schaefer,
im folgenden übersenden wir Ihnen den
Text unseres Fernschreibens vom 3.3.87 an Herrn Heister und bitten um
Ihre Unterstützung bei der korrekten Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
Rechtsabteilung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Kopie unseres Fernschreibens an Herrn Heister:
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Herrn Heister
Luisenstr. 14 (Bismarckplatz)
Postfach 10 53 08
6900 Heidelberg 1
3.3.87
Betr.:
Das Fernschreiben der Deutschen Kulturstiftung,
unseres Kulturpolitischen Organs, vom 2.2.87
an Sie sowie
unser Fernschreiben vom 23.2.87
Bezug:
Ihr Schreiben 41 js 1055/85 vom 25.2.87
Für freie Menschen
sind Drohungen wirkungslos.
Cicero
Sehr geehrter Herr Heister,
die gewünschte Antwort haben Sie unseres
Erachtens Herrn T. gegenüber nicht abgegeben.
Da uns somit für unsere termingebundene
Stellungnahme eine eindeutige ordnungsgemäße und deshalb
schriftliche Bestätigung Ihrerseits immer noch aussteht
wir darüber hinaus auch den Eindruck gewinnen, daß Sie sich
um eine klare schriftliche Äußerung und Beantwortung unserer
Fragen herumwinden , möchten wir Sie noch einmal bitten,
uns folgende Fragen korrekt, ordnungsgemäß, schriftlich und
somit eindeutig: ohne Spielraum für alle möglichen Interpretationen
und Behauptungen Ihrerseits und unsererseits zu beantworten:
In seiner Ausgabe Nr. 4 vom 15. 1. 87
schreibt das Magazin Stern auf Seite 156:
Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft in Heidelberg auf das bunte Treiben
aufmerksam geworden. Sie ermittelt gegen Peter Hübner und andere
wegen des Verdachts des Betrugs (Aktenzeichen: 41 Js 1055/85).
Staatsanwalt Herbert Heister zum Stern: Die Staats-anwaltschaft
bedauert, daß sich die Firmen nicht als Geschädigte zu erkennen
geben.
Bitte teilen Sie uns mit, ob der Stern
hier richtig zitiert, und falls ja, in welchem Zusammenhang Sie diese
Äußerung getroffen haben.
Wenn Sie nun kneifen und uns eine ordnungsgemäße,
schriftliche, bindende Antwort schuldig bleiben wollen, weil Sie möglicherweise
selbst irgendwelche auf Sie zukommen-de Disziplinarverfahren und sonstige
Anklagen fürchten, so sind wir der Meinung, daß Sie sich
das früher hätten überlegen sollen bevor Sie über
den Stern öffentlich um Meldung vermeintlicher Betrogener aufrufen
(sofern die im Stern zitierte Aussage in der abgedruckten Form tatsächlich
von Ihnen stammt).
Um eine schnelle, korrekte, schriftliche Antwort
möchten wir Sie somit erneut bitten, da es sich um eine termin-gebundene
Pressesache handelt, bei welcher wir speziell falsche Interpretationen,
Gerüchte und Behauptungen richtigstellen und uns hierbei korrekter
Dokumente bedienen möchten.
Darüber hinaus möchten wir der Ordnung
halber feststellen, daß es bis dato weder uns noch unserem Anwalt
gelungen ist, von Ihnen zu erfahren, um was es sich bei jenem von Ihnen
gegenüber dem Stern angegebenen Betrug,
auf welchen Sie Ihr Ermittlungsverfahren und dessen öffentliche
Bekanntmachung stützen, handelt.
Für eine zügige, korrekte, ordnungsgemäße
Beantwortung wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
Rechtsabteilung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Kopie an Ihre vorgesetzte Dienststelle
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