|
Wir
haben den Inhalt Ihrer Schreiben vom 26.10.1975, 9. 1. 1976
und 1. 3. 1976 an Herrn Otto Wolff von Amerongen zur Kenntnis
genommen.
Der
Wirkungsbereich und die Vorstellungen Ihrer Vereini-gung lassen ein
Eintreten für Ziele erkennen, die, bei unbestritten allgemein menschlichem
Stellenwert, in ihrer Konzeption dem Aufgabenbereich der Wirtschaftsorgani-sation
so fern liegen, daß Sie von diesen eine Förderung nicht erwarten
können. Wir würden damit die gesetzlichen Grundlagen verlassen,
auf denen die Tätigkeit unserer Mitglieder, der Industrie- und
Handelskammern, als Körperschaften des öffentlichen Rechts,
beruht. Unser eigener Etat besteht aus Beiträgen dieser Kammern,
die ihrerseits in ihrer Ausgabenpolitik durch Rechtsvorschriften gebunden
sind und der Staatsaufsicht unterstehen. Daran ändert auch nichts
entscheidend, daß Sie die Argumentation für Ihre Ziele uns
gegenüber auch auf wirtschaftspolitische Grundsätze abstellen.
Aufgrund
unserer Aufgabenstellung sehen wir daher keine Möglichkeit, Ihre
Ziele zu fördern. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Wenn
die Ziele einer freien und unabhängigen bürgerlichen demokratischen
Bewußtseins- und Kreativitätsentwicklung, einer praktischen
bürgerlichen Verwirklichung der Grund-rechte des Menschen, einer
freien bürgerlichen Gewissens- und Willensbildung: einer allgemeinen
staatsbürgerlichen Leistungsentwicklung:
in ihrer Konzeption dem Aufgabenbereich der Wirtschafts-organisationen
so fernliegen, daß man von diesen ein aktives Interesse
daran nicht erwarten kann,
wenn
die Wirtschaftsorganisationen wegen der Ziele einer freien und unabhängigen
bürgerlichen demokratischen Bewußtseins- und Kreativitätsentwicklung,
einer prakti-schen bürgerlichen Verwirklichung der Grundrechte
des Menschen, einer freien bürgerlichen Gewissens- und Willensbildung:
einer allgemeinen staatsbürgerlichen Lei-stungsentwicklung:
die gesetzlichen und satzungsmäßigen Grundlagen ver-lassen,
auf denen ihre Tätigkeit wie auch die ihrer Mitgliedsverbände
beruht,
wenn
den Wirtschaftsorganisationen durch klar definierte Satzungsauflagen
enge Grenzen gezogen sind, die keinen Raum für eine
freie und unabhängige bürgerliche demo-kratische Bewußtseins-
und Kreativitätsentwicklung, eine praktische bürgerliche Verwirklichung
der Grundrechte des Menschen, eine freie bürgerliche Gewissens-
und Willensbildung: eine allgemeine staatsbürgerliche Lei-stungsentwicklung
beläßt da diese Art demokratischer Grundsätze
in der Praxis mit ihrer Aufgabenstellung nicht direkt verbunden
sind, dann frage ich mich, wie der BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN
INDUSTRIE und dessen MITGLIEDSVERBÄNDE sowie deren MITGLIEDSUNTERNEHMEN
zum Menschen stehen im Unterschied zur Maschine.
Mit
solcher Art offiziell bekundeter materialistischer, menschlich völlig
rücksichtsloser Gesinnung wurden besonders auch zur Zeit des Dritten
Reiches unzählige unschuldige Menschen Gefangene eroberter
Gebiete oder Minderheiten, wie die Juden, und politische Gefangene:
Andersseiende und Andersdenkende aus dem eigenen Land als Menschenmaterial
und Arbeitskräfte unter der Schirmherrschaft der WIRTSCHAFTSVERBÄNDE
in deren MITGLIEDSGROSSUNTERNEHMEN zu Tode- gewirtschaftet:
Männer, Frauen und Kinder gleicher-maßen.
Wenn
sich bei dieser Art Grundeinstellung der BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN
INDUSTRIE im Namen seiner MITGLIEDSVERBÄNDE und seiner MITGLIEDSFIRMEN
noch auf die allgemeinen gesetz-lichen Grundlagen der Bundesrepublik
Deutschland sowie auf die satzungsmäßigen Grundlagen
seines VER-BANDES beruft und offiziell unverblümt bekundet, daß
er bei einer Gesinnungsänderung von diktatorischen Wert-vorstellungen
zu demokratischen Werten hin die gesetz-lichen und satzungsmäßigen
Grundlagen verlassen würde dann offenbart er damit
eine für das ganze eigene Land und für alle anderen Nationen
lebensgefährliche, furchtbare Wahrheit.
Und
wenn sich zu dieser gleichen unmenschlichen Grundeinstellung auch der
DEUTSCHE INDUSTRIE- UND HANDELSTAG im Namen seiner MITGLIEDER, der INDUSTRIE-
UND HANDELSKAMMERN, neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen
der BUNDES-REPUBLIK DEUTSCHLAND auch noch auf die Tatsache beruft, daß
es sich bei ihren MITGLIEDERN ja besonders auch um KÖRPERSCHAFTEN
DES ÖFFENTLICHEN RECHTS handele und daß sie gerade
deshalb dann: die gesetzlichen Grundlagen verlassen würden,
wenn sie von diktatorischen Wertvorstellungen zu demokratischen Wer-ten
hin umschwenkten, dann offenbart auch er mitsamt seinen öffentlich-rechtlichen,
der Staatsaufsicht unter-stehenden bundesweit etablierten
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN eine für den einzelnen Bürger,
dessen Familie, dessen Freunde, sowie für alle Bürger unseres
Landes und auch für die Menschen aller Nationen der Welt grauenhafte,
erst einmal niederschmetternde Wahrheit. |
|
|
|
|
|
|
|