Betr.: Ziele
Ihrer Behörde
Bezug: Unsere Schreiben vom 1. Juni 1984
sowie Ihr Schreiben vom 29. Juni 1984: I A 4 0205/19 -
Sehr
geehrter Herr Senator Lummer,
Ihren
Brief vom 29. Juni haben wir erhalten, und wir sind natürlich gerne
bereit, Ihnen darauf zu antworten.
Wir
nehmen zur Kenntnis, daß es nicht zu den Aufgaben von Verwaltungsbehörden
gehört, Auskünfte über die Staats-aufgabenlehre zu erteilen
wie Sie uns dies mitteilen , obwohl wir in dieser Angelegenheit
Bedenken anmelden möchten.
Doch müssen wir Ihnen korrekterweise mitteilen, daß wir Sie
um derartige Auskünfte überhaupt nicht gebeten haben.
Wir
haben Sie nach den Zielen Ihrer Behörde gefragt, und die Antwort
auf diese Frage ist den von Ihnen ange-sprochenen einschlägigen
Lehrbüchern des allgemeinen Staatsrechts besonders gerade
auch in bezug auf Ihre Berliner Behörde mit deren spezieller Insellage
nicht so ohne weiteres zu entnehmen.
Darüber hinaus halten wir eine solche Frage des Bürgers und
seiner Körperschaften an die Behörde für ganz und gar
nicht unangemessen oder unzumutbar.
Und
wir bitten Sie deshalb wiederholt um eine korrekte, zügige und
kompetente Beantwortung jener spezifischen Fragestellungen unserer Fachbereiche
nach den deutschen Zielen in der Friedens- und Wehrentwicklung, auf
die Sie die Tätigkeit Ihrer Behörde richten.
Entgegen
Ihrer Bitte können wir deshalb von weiteren Erinnerungen der korrekten,
sachdienlichen und authen-tischen Beantwortung jener Frage nach den
Zielen Ihrer Behörde keinesfalls absehen solange diese amtlichen
Antworten von Ihnen ausstehen, und wir bitten Sie, dies zu respektieren.
Mit
freundlichen Grüßen
i.
V.
DEUTSCHES
FORSCHUNGSZENTRUM
Fachinstitut für Grundlagenforschung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
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