Die
Goldene Partei und ihr kulturpolitisches Organ, die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG,
mußten feststellen, daß Frau P. aller Wahrscheinlichkeit
nach solche und ähnliche Behauptungen auch in der Öffentlichkeit
verbreitet und so versucht hat, unsere Mandantin gezielt öffentlich
zu verun-glimpfen.
Die
gründliche polizeiliche Hausdurchsuchung hat in keinem Punkte irgendwelche
Anhalte für die Richtigkeit der Aussage von Frau P. ergeben.
Die
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG hat vor dem besag-ten Polizeiaufgebot nie von
Ariane P. gehört; zudem sei bemerkt, daß Minderjährige,
wenn sie bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG mitarbeiten wollen, eine schriftliche
Einwilligung ihrer Eltern benötigen.
Die
Behauptungen von Frau P. gegenüber der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG,
dem kulturpolitischen Organ der Goldenen Partei, sind so ungeheuerlich,
so ehrenrührig, beleidigend und verleumderisch, daß sich
die Goldene Partei und ihre Organe entscheidend in ihren Grundrechten
verletzt sowie in der Ausübung ihres politischen Auftrages in der
Öffentlichkeit geschädigt sehen und deshalb Strafanzeige gegen
Frau P. erheben.
Wenn
die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG nun in die Stadt von Frau P. ginge und dort
vor der Polizei und öffentlich behauptete, sie habe ihre Tochter
als Sklavin gehalten, um sie der Prostitution zuzuführen, sie schließlich
umgebracht, zersägt und ihre inneren Organe gekocht und verzehrt
(weil man dort Sägegeräusche und den Geruch von Gekochtem
wahrgenommen habe), und sie wolle ja nur durch ihre ungeheuerlichen
Verdächtigungen gegen unsere Mandantin den Verdacht von sich selbst
ablenken, so würde eine solche Vorgehensweise unseres Erachtens
in allen Punkten jener Verhaltensweise der Frau P. gegenüber der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG beziehungsweise der Goldenen Partei entsprechen.
Mit
diesem Beispiel möchten wir der Staatsanwaltschaft die Dringlichkeit
einer offiziellen gerichtlichen Klärung zwecks Verteidigung der
in unserem Grundgesetz verankerten Grundmenschenrechte verdeutlichen
zumal wir im Beson-deren auch noch davon ausgehen müssen,
daß die evangelische Kirche über jene ihre im Protokoll von
Frau P. angegebenen Sektenexperten an diesem Fall
aktiv mitgearbeitet ja ihn möglicherweise sogar inszeniert
hat um die vermeintlich erhärtenden Dokumente wie Polizei-protokoll
und Hausdurchsuchungsbefehl später bundesweit sowie international
über ihre vielfältigen Presseorgane zur weiteren Verunglimpfung
der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG beziehungsweise der Goldenen Partei zu
verbreiten.
In
ihrem Protokoll bei der Kriminalpolizei Heidelberg bringt Frau P. falsche
und ehrenrührige Anschuldigungen vor, wie sie in etwa seit vielen
Jahren von der Evangelischen Kirche in Deutschland durch deren Agenten
gegenüber weltansch-aulichen Minderheiten verbreitet werden
und seit Gründung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG im Jahre 1982 auch
dieser gegenüber was sich mit Presse-berichten, Interviews,
Büchern und sonstigen Veröffent-lichungen belegen läßt.
In
einer Vielzahl von Schreiben und Fernschreiben hat sich die DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG in den letzten Jahren an den Rat der Evangelischen Kirche
in Deutschland gewandt und sie um die Beachtung der Grundmenschen-rechte
gebeten.
Eine entsprechende Haltung und Kurskorrektur bei der Evangelischen Kirche
in Deutschland konnte aber bislang leider nicht registriert werden.
Die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG erhielt auf ihre vielfachen Schreiben bis
auf den heutigen Tag nicht einmal eine Antwort.
Einen
Tag vor der Hausdurchsuchung in der Sache P. also einen Tag nach
dem Ausstellungstag des Hausdurchsu-chungsbefehls meldete sich
an der Pforte der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG beziehungsweise der Bundeszentrale
der Goldenen Partei überraschend und unangemeldet ein Pfarrer Haack,
bekannt als einer der beauftragten Agenten der Evangelischen Kirche
in Deutschland zur gezielt verleumderischen Verfolgung weltanschaulicher
Minderheiten, mit zwei Herren einer Illustrierten und bat um ein Interview.
Die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ist seit vier Jahren in Schönau ansässig,
und es war dies überhaupt das erste Mal, daß ein Vertreter
der Kirche bei ihr erschien.
Jener
besagte Agent der Evangelischen Kirche in Deutschland, Pfarrer Haack,
hat vor längerer Zeit bei der Europäischen Buch- und Schallplattenvertriebsgesellschaft
das unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG erschienene
sechsbändige Werk Arbeit Gott der Deutschen
des Autors Peter Hübner bestellt und erhalten.
Und er hat daraufhin im Süddeutschen Rundfunk in der Sendung der
POINT-Redaktion vom Samstag, dem 11.8.84, folgende unwahren und verunglimpfenden
Behauptungen aufgestellt:
- Hinter
der Europäischen Buch- und Schallplatten-vertriebsgesellschaft
und damit auch hinter der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG stecke TM
und TM sei gefährlich.
- Der
Maharishi-Kult zerstöre die familiären Beziehungen von Jugendlichen
und mache die Psyche kaputt.
- Der
Autor des sechsbändigen Werkes Arbeit Gott der Deutschen
Peter Hübner drehe durch, und die Transzendentale
Meditation habe ihm dafür den Boden gegeben.
Von
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG wird die Transzendentale Meditation (TM)
insoweit eingesetzt als sie nachweislich einmal erfolgreich von
unseren demo-kratisch hochgebildeten heidnischen Vorfahren über
unzählige Generationen hinweg zu einem Leben in Einigkeit und Recht
und Freiheit sowie zugunsten der natürlichen Menschenwürde
eingesetzt wurde (dieses demokratische Ausbildungsprogramm der freien
Gewissens- und Willens-bildung wurde dann vor etwa zehntausend Jahren
von unseren heidnischen Vorfahren im Rahmen der Völker-wanderung
aus Europa nach Asien gebracht und wird somit heute nach Deutschland
wiedereingeführt entsprechend beispielsweise dem Reimport
des Volkswagens aus Brasilien nach Deutschland) und als sie gemäß
der demokratischen Grundordnung unserer bundesdeutschen Verfassung die
freie Gewissensbildung, die freie Willens-bildung und die freie Entfaltung
der Persönlichkeit absichert nach objektiven wissenschaftlichen
Maßstäben sowie unter wissenschaftlicher Kontrolle.
Vom
Oberverwaltungsgericht Münster wurden nach einge-hender Prüfung
einer Vielzahl wissenschaftlicher Gutachten mit Urteil vom 18. Dezember
1985, Aktenzeichen 5 A 1125/84, die von der Kirche über Tausende
von Presse-artikeln in die Welt gesetzten Behauptungen, daß die
demokratischen Ausbildungsprogramme unserer heidni-schen Vorfahren gefährlich
seien, daß sie die familiären Beziehungen von Jugendlichen
zerstörten und die Psyche kaputt machten, als einer objektiven
Grundlage entbehrend zurückgewiesen.
Die
Richter verurteilten die in diesem Prozeß beklagte Bundesregierung,
welche ihre Behauptungen im wesent-lichen auf besagte Kirchendokumentationen
gestützt hatte, zu der Abgabe einer Ehrenerklärung und untersagte
ihr, die Organisationen, welche die TM-Technik lehren, weiterhin als
Sekten zu bezeichnen.
Das
Auftauchen des Beauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
speziell einen Tag nach dem Ausschreibungstag des Hausdurchsuchungs-befehls,
also an dem voraussichtlichen Tag der Hausdurch-suchung, läßt
nach dem Erachten unserer Mandantin weiterhin auf eine enge Verbindung
der Evangelischen Kirche in Deutschland mit dem Fall P. schließen
und legt den Verdacht nahe, daß der Rat der Evangelischen Kirche
in Deutschland Mittel und Wege etabliert hat, sich Zugang zu vertraulichen,
nur für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Informationen
zu beschaffen, durch welche sie jene Nachricht über das Ausstellen
des Hausdurchsuchungsbefehls erhalten hat.
Einen
Tag später an dem Tage der dann verspätet durchgeführten
Hausdurchsuchung ist Pfarrer Haack mit seinen beiden Pressevertretern
nicht mehr bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG beziehungsweise bei der
Bundesparteizentrale der Goldenen Partei aufgetaucht.
Unsere Mandantin vermutet, daß er vom Rat der Evangelischen Kirche
in Deutschland zurückgepfiffen wor-den ist, da sie (unsere Mandantin)
unmittelbar, nachdem sie ihn und seine Begleiter fortgeschickt hatte,
folgendes Telex an den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland sandte:
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