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Es
ist verständlich, daß die Kirchenleitung es nicht gerne hört,
wenn eine politische Partei von der Kirche für deren verbrecherische
Taten vor den Augen der Weltöffentlich-keit eine Wiedergutmachung
verlangt, und es wäre daher nur zu verständlich, wenn die
Verleumdung und Hausdurch-suchung bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG und
der Bundesparteizentrale der Goldenen Partei im Rahmen jener großangelegten
Verunglimpfungskampagne von beauftragten Agenten des Rates der Evangelischen
Kirche in Deutschland inszeniert wurde zumal eine von der Goldenen
Partei geforderte Abschaffung der Kirchensteuer und somit eine Aufhebung
jenes in bester gegenseitiger Kooperation zwischen den Diktatoren des
Dritten Reiches und der Kirche in Deutschland geschlossenen Konkordats
für die Evangelische Kirche in Deutschland jährlich eine Mindesteinbuße
von etwa fünf Milliarden Mark Kirchen-steuern bedeuten würde
abgesehen vom Verlust jener vielen Gelder, welche die Kirche
über ihre bezahlten Agenten mit Hilfe eines Teils der Kirchensteuer
aus anderen vielfältigen Kanälen der öffentlichen Hand
zieht (Stichworte: Jugendarbeit, Entwicklungshilfe,
etc.)
Es
ist auch verständlich, wenn sich die Evangelische Kirche in Deutschland
gegen irgendwelche Einbußen an Geldern wehrt, und es ist darüber
hinaus historisch verständlich und belegbar, wenn sie hierzu die
Gebote von Sitte und Anstand sowie ihre eigenen Gebote und Verbote verletzt
die sie aber dessenungeachtet schon immer ihren Gläubigen
aufoktroyiert.
Es
kann aber in einer Zeit der demokratischen Aufklärung nach
beinahe 2000 Jahren Kirchendiktatur und allen damit verbundenen Folgeerscheinungen
sittlicher Entartung von der Inquisition bis hin zur Diktatur des Dritten
Reiches nicht angehen, daß die Evangelische Kirche in Deutschland
unangefochten nach ihrer alten Sitte gezielt und willentlich die Grundmenschenrechte
verletzt, also die Grundpfeiler der Demokratie wie eh und je mit Füßen
tritt nur aufgrund ihres finanziellen, materiellen Machtpotentials
und unter geschickter Ausnutzung ihrer eigenen Medien sowie ihrer bezahlten
Agenten und Spione in allen Teilen der Gesell-schaft
wo doch nach neuesten Schätzungen nur noch maximal 3,5 Prozent
der Bevölkerung die Kirche regelmäßig besucht,
wo die meisten also ihre Kirchensteuer nur noch aufgrund eines
religiös-politischen Drucks entrichten,
wo die Kirche nach ihren eigenen Erhebungen sicher und kontinuierlich
im Absterben begriffen ist.
Die
gründliche Hausdurchsuchung der Kriminalpolizei hat nicht einen
einzigen Anhaltspunkt für die absurden Behauptungen von Kirche
und Frau P. ergeben.
Diese Hirngespinste erscheinen unserer Mandantin als die Reaktion
einer Kirche, welche von der DEUTSCHEN KULTUR-STIFTUNG und den
VERTRETERN DES VOLKES der Goldenen Partei öffentlich zur
Wiedergutmachung ihrer ungeheuren Verbrechen an unserem Volk aufgefordert
wurde und wird,
einer Kirche, die um die materielle Frucht ihres Paktes mit Hitler
um ihre Kirchensteuern bangt,
einer Kirche, die den großen Zustrom an Mitgliedern in
den Organisationen der Menschenwürde für die ständig
zunehmende Zahl ihrer Kirchenaustritte verantwortlich macht,
einer Kirche, die mit ihren Verleumdungskampagnen gegenüber
weltanschaulichen Organisationen eigentlich nichts anderes hervorkehrt,
als was von eh und je ihr Erkennungszeichen war und ist: die freie,
natürliche demokratische Entfaltung der Bürger zu verhindern.
Neben
jenem Verstoß u.a. gegen § 166 StGB ist auch zu prüfen,
inwieweit auch ein Verstoß gegen § 164 StGB vorliegt.
Mit
freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
P.S.: Die Frist zur Stellung des Strafantrages gemäß §
.... StGB ist hiermit gewahrt, da die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG über
den Inhalt der Anschuldigungen erst nach dem 24. September 1986 aufgrund
der Akteneinsicht aufgeklärt wurde.
Kopie
an den Internationalen Gerichtshof, an verschiedene Staatsoberhäupter,
an die UNO, an nationale und internati-onale Organisationen zum Schutze
der Menschenrechte und andere entsprechende Organisationen, etc. |
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