Im
Rahmen eines internationalen Prozesses über die demokratischen
Verhältnisse in der BUNDES-REPUBLIK DEUTSCHLAND dürften im
Zusammenhang mit der Wiedervereinigung unter dem Schutz der Aliierten
und im Interesse der schon vom Nazi-Regime betroffenen Nachbarvölker
in dieser Sache der internationalen Verunglimpfung weitere aufschlußreiche
Dinge ans Licht kommen.
Sicherlich
gehört es zu den schändlichsten Dingen eines Staates, einer
Jugendorganisation scheinheilig mit dem Begriff Demokratie
zu winken und ihr gegenüber zu betonen, daß sie niemand behindere,
ihre Programme durchzuführen, da sie ja aufgrund der demokratischen
Grundordnung hierzu genügend Freiraum habe, und ihr auch noch mitzuteilen,
daß sie woanders vielleicht auch schon verboten wäre
und dann hintenherum, unter Ausnutzung von Entwicklungshilfeabhängigkeiten
alles daranzusetzen, daß sie im Ausland regelrecht verfolgt wird.
Insofern
deckt sich die Rolle des AUSWÄRTIGEN AMTES im Ausland nach unseren
traurigen Erfahrungen natürlich mit der Rolle der anderen MINISTERIEN
im Inland der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND wie sollte es auch anders
sein?
Es ist ja auch nur korrekt abgesprochen!
Am
17. August 1984 schrieben wir an den F.D.P.-VORSTAND schließlich
unseren abschließenden Brief: |