Ich
bestätige den Eingang Ihres o.a. Schreibens, dem als Anlage die
von Ihrem Bundesparteitag am 4.4.1988 verabschiedeten Satzungsänderungen
und -ergänzungen beigefügt waren.
Hinsichtlich
Ihrer Anfrage nach der gesetzlichen Grundlage für meine Bitte um
Einsicht in Gründungsprotokoll und Beschlußprotokoll zur
Satzungsänderung bzw. Vorstands-wahl darf ich Sie darauf hinweisen,
daß die Voraussetzung für die Verbindlichkeit von Parteibeschlüssen
deren Rechtsgültigkeit ist. Unter dem Aspekt der Forderung des
Parteiengesetzes, daß die innerparteiliche Ordnung demokratischen
Grundsätzen zu entsprechen hat, muß der Bundeswahlleiter
befugt sein, die Legitimation des Vorstandes und die Verbindlichkeit
der mitgeteilten Parteibeschlüsse durch Einblick in die entsprechenden
Protokolle zu überprüfen. Auszugsweise Abschriften der jeweiligen
Protokolle sind hierfür ausreichend; sie werden zu den Akten genommen,
jedoch nicht nach § 6 (3) PartG an interessierte Bürger versandt.
Ich
mache darauf aufmerksam, daß dem Bundeswahl-ausschuß sowie
den entsprechenden Wahlausschüssen der Länder zur Beurteilung
der Frage, ob eine politische Vereinigung als Partei für eine Bundestags-
oder Landtags-wahl anzuerkennen ist, ein Nachweis über die satzungs-gemäße
Bestellung des Vorstandes (Wahlprotokoll) zusammen mit dem Wahlvorschlag
vorzulegen ist. Die Zahl der Mitglieder einer politischen Vereinigung
spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Zur
weiteren Bearbeitung Ihrer Unterlagen bitte ich um Übersendung
folgender Unterlagen:
- Neufassung
der Satzung
- Protokoll
über die Satzungsänderung vom 4.4.1988
- Protokoll
über die Vorstandswahl vom 4.4.1988
- Gründungsprotokoll
- Meldung
der Namen und Funktionen der Vorstandsmitglieder evtl. bestehender
Landesverbände
- Protokoll
über die Satzungsänderung vom 3.10.1987
- Protokoll
über die Verabschiedung des Programms
- Angabe
der Mitgliederzahl.
Für
eine Äußerung zu meinen Ausführungen hinsichtlich Ihres
Programms (mein Schreiben vom 15.11.1988) wäre ich dankbar.
Mit
freundlichen Grüßen
Im
Auftrag
Gaspers |