PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 13
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Der zehnte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die
bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen
__________________________________________________________________________________________________
Wird laufend
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 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Der zehnte große
 ökumenische Schlag der
 Diktatur gegen die
 bürgerlichen
 Demokratisierungs-
 bestrebungen
 Tagungsordnung
 der ersten
 Bundesvollversammlung
 der Goldenen Partei
 Auszug aus dem
 geltenden Parteiengesetz
 der BRD
 Brief des
 Bundeswahlleiters an die
 Goldenen Partei
 Brief des
 Bundestagspräsidenten
 an die Goldene Partei
 Brief des Finanzamts
 Kassel an die
 Deutsche Kulturstiftung
 Brief des Finanzamts
 Kassel an die
 Goldene Partei 1
 Brief des Finanzamts
 Heidelberg an die
 Goldene Partei
 Brief des Finanzamts
 Kassel an die
 Goldenen Partei 2
 Brief des  Finanzamts
 Kassel an die
 Goldene Partei 3
 Brief des Finanzamts
 Kassel an unseren
 Wirtschaftsprüfer
 Brief der Goldenen Partei
 an den Vorsteher des
 Finanzamts Kassel
 ORIGINAL-DOKUMENTE
 Main Links
 
 
 

In der Satzung sind Bestimmungen getroffen über

             
                                         
  1.  die zulässigen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder,              
                                         
  2.  die Gründe, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen,              
                                         
  3.  die Parteiorgane, die Ordnungsmaßnahmen anordnen können, (gemäß § 10 PartG).              
                                         
 

Der Vorstand der VERTRETER DES VOLKES – der GOLDENEN PARTEI wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

             
                                         
 

Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus den VERTRETERN DES VOLKES – der GOLDENEN PARTEI kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. Der Anteil der nicht gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen. Vorsitzender und Schatzmeister der VERTRETER DES VOLKES – der GOLDENEN PARTEI dürfen nicht in einer der Partei nahestehenden politischen Stiftung vergleichbare Funktionen ausüben.

Der Vorstand leitet die Partei und führt deren Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der ihm übergeordneten Organe.
Er vertritt die Partei gemäß § 26 Abs. 2 BGB.

Zur Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes sowie zur Erledigung der laufenden und der besonders dringlichen Vorstandsgeschäfte ist aus der Mitte des Vorstandes ein geschäftsführender Vorstand (Präsidium) gebildet. Seine Mitglieder sind vom Vorstand gewählt (gemäß § 11 PartG).

Der Vorstand der VERTRETER DES VOLKES – der GOLDENEN PARTEI gibt über die Herkunft und die Verwendung der Mittel, die der Partei innerhalb eines Kalenderjahres (Rechnungsjahr) zugeflossen sind, sowie über das Vermögen der Partei in einem Rechenschafts-bericht öffentlich Rechenschaft.

Der Rechenschaftsbericht wird von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Er wird bis zum 30. September des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereicht und von diesem als Bundestagsdrucksache verteilt. Der Präsident des Deutschen Bundestages kann die Frist aus besonderen Gründen bis zu drei Monaten verlängern. Der Rechenschaftsbericht der VERTRETER DES VOLKES – der GOLDENEN PARTEI wird dem jeweils auf seine Veröffentlichung folgenden Bundespartei-tag zur Erörterung vorgelegt.

Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft, ob der Rechenschaftsbericht den Vorschriften entspricht. Das Ergebnis der Prüfung wird in den Bericht aufgenommen.

Der Präsident des Deutschen Bundestages erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich über die Entwicklung der Parteifinanzen sowie über den Rechenschaftsbericht der VERTRETER DES VOLKES – der GOLDENEN PARTEI Bericht. Der Bericht wird als Bundestagsdrucksache verteilt (gemäß § 23 PartG).

Der Rechenschaftsbericht besteht aus einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie einer Vermögensrechnung. In den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei werden die Rechenschaftsberichte jeweils getrennt nach Bundesver-band und Landesverband sowie die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände je Landesverband aufgenommen.

Landesverbände haben die Teilberichte der ihnen nach-geordneten Gebietsverbände gesammelt bei ihren Rechenschaftsunterlagen aufzubewahren.

             
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003