Sehr
geehrter Herr Schmidt,
in
der Anlage übersenden wir Ihnen wunschgemäß Kopien unserer
Finanzaufstellungen von 1982 bis April 1985, die wir an das Finanzamt
Heidelberg sowie an das Finanzamt Fritzlar gesandt haben.
Da
uns beide Finanzämter schriftlich bestätigt haben, daß
sie sämtliche die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG betref-fenden Unterlagen
an das Finanzamt Kassel geschickt haben, müssen Ihnen u.a. auch
diese Unterlagen allerdings seit langem vorliegen.
Wie
Sie wissen, ist die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG seit 1. Mai 1985 kulturpolitisches
Organ der VERTRETER DES VOLKES DER GOLDENEN PARTEI, so daß
ihre Finanzabrechnung sich seitdem aus dem Parteiengesetz begründet.
Durch
die Änderung des Status der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vom nichteingetragenen
Verein zum Organ einer politischen Partei erlischt jedoch nicht unser
seit mehr als drei Jahren bestehender Anspruch auf den Entscheid über
unser Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt Heidelberg und
in dessen Nachfolge gegenüber Ihrem Finanzamt.
Wir bestehen also weiterhin auf einen ordentlichen Finanzgerichtsprozeß.
Mit
freundlichen Grüßen
i.
V. i. V.
DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG
D-3501 Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel: 05603-5693
Teletex: 05603811 |