|
An
den
Präsidenten des
Bundesrechnungshofes
Berliner Straße 51
6000
Frankfurt am Main
13. Juni 1984
Betr.:
Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche
(sowohl die der römisch-katholischen Kirche als auch die derevangelischen
Kirche)
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Unter
dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung und unter dem verfassungsmäßig
verbürgten Recht der freien Gewissens- und Willensbildung erlauben
wir uns, die Gemeinnützigkeit der Kirche in Frage zu stellen.
Die
objektive Wissenschaft wurde geschichtlich von der Intelligenz unserer
deutschen heidnischen Kultur einer hohen Sittlichkeit hervorgebracht,
um die Inquisition der Kirche abzuschaffen was ihr auch gelang.
Heute ist die Wissenschaft sogar in der Lage, sittliche Leistungen mit
Hilfe objektiver Meßmethoden zu verifizie-ren.
In den Bereichen Physiologie, Psychologie und Soziologie wurden hierzu
international zahlreiche Untersuchungs-verfahren entwickelt und etabliert.
Es erscheint uns deshalb heute an der Zeit, den zweiten Schritt nach
der Abschaffung der Inquisition zu vollziehen und die Leistungen der
Kirche beziehungsweise deren Fehlleistungen wissenschaftlich zu objektivieren.
Dabei
kann die Kirche wenn sie ihre Gemeinnützigkeit behalten
will einen wissenschaftlichen Nachweis über ihre sittlichen
Leistungen erbringen, was ihr nach bisherigen Untersuchungen schwerlich
gelingen dürfte.
Anhand
der geschichtlichen Dokumente läßt sich eindeutig beweisen,
daß die Kirche für eine sittliche Leistung über-haupt
nicht konzipiert wurde, sondern unter Vortäuschung religiös-ideologischen
Engagements nur dazu diente, die internationalen Plünderungen der
römischen Diktatoren beziehungsweise ihrer Nachfahren mit Hilfe
geschickter Anpassung an die gesellschaftspolitischen Umstände
fortzu-setzen.
In
diese Kategorie der Anpassung gehört dann auch beispielsweise
das Einziehen der Kirchensteuer oder auch die Berechtigung, Spenden
einzuziehen und den Spendern Steuerabzugsfähigkeit zu beurkunden.
Die
Spendenaffären der Parteien haben gezeigt, wie sich auch hier das
historische Bild der geschickten politischen Einflußnahme der
Kirche unter Anpassung an die bestehen-den Verhältnisse wiederholt,
denn auch hier wurden gesetzeswidrig verschleiert Spenden über
die kirchlichen Organisationen an die kirchlichen Parteien abgeführt
und höchstwahrscheinlich auch überwiegend von Firmen, welche
wiederum der Kirche gehören.
Wir
bitten Sie, uns mitzuteilen, inwieweit Sie für eine Untersuchung
über die Gemeinnützigkeit der Kirche zuständig sind
und falls nicht, wer hierfür zuständig ist und an wen wir
uns in dieser Angelegenheit wenden müssen.
Mit
freundlichen Grüßen
i.
V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
|
|
|