PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 3
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Der kecke Griff ans Eingemachte der bundesdeutschen ökumenischen Hausdrachen
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Wird laufend
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 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Der kecke Griff ans
 Eingemachte der
 bundesdeutschen  ökumenischen  Hausdrachen
 Brief der Deutschen
 Kulturstiftung an den
 Präsidenten des
 Bundesrechnungshofes
 Wer wagt es hier, die
 materiellen Grundlagen
 der Diktatur
 aushungern zu wollen?!
 Angst vor der Wirklichkeit
 der Demokratie
 Brief der Deutschen
 Kulturstiftung an den
 Präsidenten des
 Finanzgerichts Köln
 Das Identifikations-
 Problem des
 engagierten Christen
 Die erste geheuchelte
 allgemeine
 Verunsicherung in der
 Bundesrepublik  Deutschland
 Briefe von Gerichts- 
 präsidenten an die
 Deutsche Kulturstiftung
 Erstes unumstößliches
 Geheimnis
 der gekauften Republik
 Zweites unumstößliches
 Geheimnis
 der gekauften Republik
 ORIGINAL-DOKUMENTE
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ARCHIV
aktuell
  „Wer wagt es hier, die
materiellen Grundlagender Diktatur
aushungern zu wollen?!“
             
                                         
  Am 3. Juli 1984 schrieb uns der PRÄSIDENT DES OBERVERWALTUNGSGERICHTES von NORDRHEIN-WESTFALEN, Bischoff, der interessanterweise gleichzeitig auch noch PRÄSIDENT des dortigen VERFASSUNGSGERICHTES war, folgenden Brief:              
                                         
  Brief des PRÄSIDENTEN DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS
VON NORDRHEIN-WESTFALEN an die
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
             
                               
 

Auf die vorgenannte Eingabe bitte ich Sie, die Satzung der Deutschen Kulturstiftung vorzulegen und die Organschaft oder Vertretungsbefugnis der beiden Damen und Herren nachzuweisen, die die Eingabe unterschrieben haben.

             
                                         
 

Am 13. Juli erhielt er von uns folgendes Antwortschreiben:

             
                                         
  Brief der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an den
PRÄSIDENTEN DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS
VON NORDRHEIN-WESTFALEN
             
                                         
  An den
Bischoff
des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Präsident
Aegidiikirchplatz 5

4400 Münster

             
                13. Juli 1984              
                                         
 

Betr.:
Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche
(sowohl die der römisch-katholischen Kirche
als auch die der evangelischen Kirche)

Bezug:
– Sonderausgabe 4/84 des
   DEUTSCHEN KULTUR FORUMS –
   an Sie zur Kenntnisnahme übersandt am 9. Mai 1984

– Sonderausgabe 6/84 des
   DEUTSCHEN POLITIK FORUMS –
   an Sie zur Kenntnisnahme übersandt am 20. Juni 1984
– OFFENER BRIEF der
   DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
   an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat
   vom 12. Juni 1984 – an Sie zur Kenntnisnahme übersandt
   am 20. Juni 1984
– Unsere Anfrage an Sie vom 13. Juni 1984
– Ihr Schreiben vom 3. Juli 1984 – 1402 E –


„Aufrichtigkeit ist
die Quelle aller Genialität,
und die Menschen wären geistreicher,
wenn sie sittlicher wären.“
                                 L. Börne


Sehr geehrter Herr Dr. Präsident,

Ihren Brief vom 3. dieses Monats haben wir dankend erhalten.

Die von Ihnen gewünschte Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG bitten wir bei der Europäischen Buch- und Schallplatten-Vertriebsgesellschaft gegen eine Schutz-gebühr von DM 12,- anzufordern und sich dabei auf unsere Empfehlung zu berufen.

(Adresse: Europäische Buch- und
Schallplattenvertriebsgesellschaft
Postfach 11 74
6901 Schönau)

Die von Ihnen gewünschte Organschaft oder Vertreter-befugnis der beiden Herren wird hiermit bestätigt.

Zu unserem Bedauern müssen wir aber feststellen, daß Sie in Ihrem Schreiben die in unserem Brief angeschnittene Frage nach der Zuständigkeit für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche weder beantwortet noch überhaupt berührt haben.

Sollen wir daraus schließen, daß diese unsere ursprüngliche Fragestellung aufgrund jener bei Ihnen plötzlich auftreten-den Fragen in den Hintergrund rückte und auf diese Weise aus Ihrem Bewußtsein verdrängt wurde?
Oder sollen wir daraus entnehmen, daß Sie für die Beantwortung dieser Frage gar nicht zuständig sind?
Doch dann wären ja jene von Ihnen weiter an uns gestellten Fragen überflüssig gewesen!

Unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung und unter dem verfassungsmäßig verbürgten Recht der freien Gewissens- und Willensbildung erlauben wir uns also nochmals, die Gemeinnützigkeit der Kirche in Frage zu stellen.

Die objektive Wissenschaft wurde geschichtlich von der Intelligenz unserer deutschen „heidnischen“ Kultur einer hohen Sittlichkeit hervorgebracht, um die Inquisition der Kirche abzuschaffen – was ihr auch gelang.

Heute ist die Wissenschaft sogar in der Lage, sittliche Leistungen mit Hilfe objektiver Meßmethoden zu veri-fizieren.
In den Bereichen Physiologie, Psychologie und Soziologie wurden hierzu international zahlreiche Untersuchungsver-fahren entwickelt und etabliert.
Es erscheint uns deshalb heute an der Zeit, den zweiten Schritt nach der Abschaffung der Inquisition zu vollziehen und die Leistungen der Kirche beziehungsweise deren Fehlleistungen wissenschaftlich zu objektivieren.

Dabei kann die Kirche – wenn sie ihre Gemeinnützigkeit behalten will – einen wissenschaftlichen Nachweis über ihre sittlichen Leistungen erbringen, was ihr nach bisherigen Untersuchungen schwerlich gelingen dürfte.

Anhand der geschichtlichen Dokumente läßt sich eindeutig beweisen, daß die Kirche für eine sittliche Leistung überhaupt nicht konzipiert wurde, sondern unter Vortäu-schung religiös-ideologischen Engagements nur dazu diente, die internationalen Plünderungen der römischen Diktatoren beziehungsweise ihrer Nachfahren mit Hilfe „geschickter“ Anpassung an die gesellschaftspolitischen Umstände fortzu-setzen.

In diese Kategorie der „Anpassung“ gehört dann auch beispielsweise das Einziehen der Kirchensteuer oder auch die Berechtigung, Spenden einzuziehen und den Spendern Steuerabzugsfähigkeit zu beurkunden.

Die Spendenaffären der Parteien haben gezeigt, wie sich auch hier das historische Bild der geschickten politischen Einflußnahme der Kirche unter Anpassung an die bestehenden Verhältnisse wiederholt, denn auch hier wurden gesetzeswidrig verschleiert Spenden über die kirchlichen Organisationen an die kirchlichen Parteien abgeführt und höchstwahrscheinlich auch überwiegend von Firmen, welche wiederum der Kirche gehören.

Wir bitten Sie also erneut, uns mitzuteilen, inwieweit Sie für eine Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche zuständig sind – und falls nicht, wer hierfür zuständig ist und an wen wir uns in dieser Angelegenheit wenden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
i. V.      i. V.

DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49


Kopie an: Gewerkschaften, Presse, Rundfunk, Fernsehen
Grüne Partei, VERTRETER DES VOLKES –
Die Goldene Partei, Rechtsgelehrte

             
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003