Betr.:
Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche
(sowohl die der römisch-katholischen Kirche
als auch die der evangelischen Kirche)
Bezug:
Sonderausgabe 4/84 des
DEUTSCHEN KULTUR FORUMS
an Sie zur Kenntnisnahme übersandt am 9. Mai
1984
Sonderausgabe 6/84 des
DEUTSCHEN POLITIK FORUMS
an Sie zur Kenntnisnahme übersandt am 20. Juni
1984
OFFENER BRIEF der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat
vom 12. Juni 1984 an Sie zur Kenntnisnahme
übersandt
am 20. Juni 1984
Unsere Anfrage an Sie vom 13. Juni 1984
Ihr Schreiben vom 3. Juli 1984 1402 E
Aufrichtigkeit
ist
die Quelle aller Genialität,
und die Menschen wären geistreicher,
wenn sie sittlicher wären.
L.
Börne
Sehr
geehrter Herr Dr. Präsident,
Ihren
Brief vom 3. dieses Monats haben wir dankend erhalten.
Die
von Ihnen gewünschte Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG bitten
wir bei der Europäischen Buch- und Schallplatten-Vertriebsgesellschaft
gegen eine Schutz-gebühr von DM 12,- anzufordern und sich dabei
auf unsere Empfehlung zu berufen.
(Adresse:
Europäische Buch- und
Schallplattenvertriebsgesellschaft
Postfach 11 74
6901 Schönau)
Die
von Ihnen gewünschte Organschaft oder Vertreter-befugnis der beiden
Herren wird hiermit bestätigt.
Zu
unserem Bedauern müssen wir aber feststellen, daß Sie in
Ihrem Schreiben die in unserem Brief angeschnittene Frage nach der Zuständigkeit
für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche weder
beantwortet noch überhaupt berührt haben.
Sollen
wir daraus schließen, daß diese unsere ursprüngliche
Fragestellung aufgrund jener bei Ihnen plötzlich auftreten-den
Fragen in den Hintergrund rückte und auf diese Weise aus Ihrem
Bewußtsein verdrängt wurde?
Oder sollen wir daraus entnehmen, daß Sie für die Beantwortung
dieser Frage gar nicht zuständig sind?
Doch dann wären ja jene von Ihnen weiter an uns gestellten Fragen
überflüssig gewesen!
Unter
dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung und unter dem verfassungsmäßig
verbürgten Recht der freien Gewissens- und Willensbildung erlauben
wir uns also nochmals, die Gemeinnützigkeit der Kirche in Frage
zu stellen.
Die
objektive Wissenschaft wurde geschichtlich von der Intelligenz unserer
deutschen heidnischen Kultur einer hohen Sittlichkeit hervorgebracht,
um die Inquisition der Kirche abzuschaffen was ihr auch gelang.
Heute
ist die Wissenschaft sogar in der Lage, sittliche Leistungen mit Hilfe
objektiver Meßmethoden zu veri-fizieren.
In den Bereichen Physiologie, Psychologie und Soziologie wurden hierzu
international zahlreiche Untersuchungsver-fahren entwickelt und etabliert.
Es erscheint uns deshalb heute an der Zeit, den zweiten Schritt nach
der Abschaffung der Inquisition zu vollziehen und die Leistungen der
Kirche beziehungsweise deren Fehlleistungen wissenschaftlich zu objektivieren.
Dabei
kann die Kirche wenn sie ihre Gemeinnützigkeit behalten
will einen wissenschaftlichen Nachweis über ihre sittlichen
Leistungen erbringen, was ihr nach bisherigen Untersuchungen schwerlich
gelingen dürfte.
Anhand
der geschichtlichen Dokumente läßt sich eindeutig beweisen,
daß die Kirche für eine sittliche Leistung überhaupt
nicht konzipiert wurde, sondern unter Vortäu-schung religiös-ideologischen
Engagements nur dazu diente, die internationalen Plünderungen der
römischen Diktatoren beziehungsweise ihrer Nachfahren mit Hilfe
geschickter Anpassung an die gesellschaftspolitischen Umstände
fortzu-setzen.
In
diese Kategorie der Anpassung gehört dann auch beispielsweise
das Einziehen der Kirchensteuer oder auch die Berechtigung, Spenden
einzuziehen und den Spendern Steuerabzugsfähigkeit zu beurkunden.
Die
Spendenaffären der Parteien haben gezeigt, wie sich auch hier das
historische Bild der geschickten politischen Einflußnahme der
Kirche unter Anpassung an die bestehenden Verhältnisse wiederholt,
denn auch hier wurden gesetzeswidrig verschleiert Spenden über
die kirchlichen Organisationen an die kirchlichen Parteien abgeführt
und höchstwahrscheinlich auch überwiegend von Firmen, welche
wiederum der Kirche gehören.
Wir
bitten Sie also erneut, uns mitzuteilen, inwieweit Sie für eine
Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche zuständig
sind und falls nicht, wer hierfür zuständig ist und
an wen wir uns in dieser Angelegenheit wenden müssen.
Mit
freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Kopie an: Gewerkschaften, Presse, Rundfunk, Fernsehen
Grüne Partei, VERTRETER DES VOLKES
Die Goldene Partei, Rechtsgelehrte
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