PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 12
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Die Tradition der beiden ökumenischen Supermächte
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 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Die Tradition der beiden
 ökumenischen  Supermächte
 Die Diktatur der beiden
 bundesdeutschen
 ökumenischen  Supermächte
 vor ihrer öffentlichen
 Entlarvung
 Die Diktatur greift an
 Hausdurchsuchung
 Die Angst von Diktatoren
 und gekauften Amts- und
 Würdenträgern vor der
 Wahrheit der Demokratie
 Beschlagnahme
 Die heilige römische Justiz
 deutscher Nation im
 Dienste der Diktatur
 Fernschreiben des  Richters am Amtsgericht
 Heidelberg an die  Deutsche Kulturstiftung
 Fernschreiben der  Deutschen Kulturstiftung
 an die Staatsanwaltschaft  Karlsruhe
 Brief der  Staatsanwaltschaft  Karlsruhe
 an die Staatsanwaltschaft  Heidelberg
 Der heilige römische  Parlamentarismus
 deutscher Nation
 im Dienste der Diktatur
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Die Verantwortlichen und deren Hintermänner hatten ganz offensichtlich vor, mit einem riesigen demonstrativen Aufge-bot unter Einsatz von großen Mengen Steuergeldern irgend etwas zu finden oder vielleicht auch: finden zu lassen, was mich für etliche Jahre als äußerst unbequemen politischen Schriftsteller hinter Gitter gebracht hätte – unter jenem so wunderbaren Motto: „terroristische, kriminelle Jugend-sekte“, wie es ja bis dahin so massenhaft, besonders auch von seiten der Regierung mit Amtsgewalt über die Medien als ein Feuerwerk der Volksverhetzung auf alle Bürger abgefeuert worden und dort niedergeprasselt war.

Man konnte sich sicher sein: wäre hier irgend etwas Belastendes gegen mich gefunden worden und ich wäre in der Folge nach festem Programm ins Gefängnis oder Zuchthaus gewandert, dann hätte in der Öffentlichkeit kaum ein Hahn nach mir gekräht – denn wer kümmert sich öffentlich um jene angeblichen jungen Terroristen, die allerorten festgenommen werden und dann hinter den Gefängnismauern auf Nimmerwiedersehen verschwinden?

Die Strategie ist also ganz einfach: erst: Verunglimpfen, dann: Kriminalisieren des unbequemen bzw. gefährlichen Schriftstellers, dann: Anordnung einer Hausdurchsuchung, dann: Finden von „Beweismaterial“, dann: Verhaften und schließlich: im Gefängnis verschwinden lassen – wobei die Größe des Aufgebotes jedem Bürger die Größe des kriminellen Ausmaßes drastisch vor Augen führt und ihm dabei auch noch diskret einsuggeriert wird, daß hier an einen einzelnen kriminellen Leiter einer Jugendsekte aus dem Umfeld des Terrorismus durch solch ein Aufgebot große Mengen Steuergelder aufgewendet werden müssen – worüber sich dann der Bürger natürlich ärgert und diesen Ärger auf den vermeintlichen Täter projiziert.

Gleich zu Beginn der Hausdurchsuchung hatten Mitglieder unserer Zentrale zwei Heidelberger Anwälte angerufen – wobei sie den Namen des einen aus dem Branchen-verzeichnis des Telefonbuches entnommen hatten und ihnen der andere auf dem Umweg über die Grünen empfohlen worden war.
Interessanterweise hatten beide Anwälte – unabhängig voneinander – dringend darauf aufmerksam gemacht, daß wir alle Schritte der Hausdurchsuchung genauestens im Auge behalten und strengstens darauf achten sollten, daß nicht irgendwo etwas ungesehen hinterlegt werden könnte, was dann später als „Beweismaterial“ hätte Verwendung finden können.

Mit jenem Hubschraubereinsatz hätte ich dann bei Erfolg der Unternehmung noch einmal öffentlich so richtig werbewirksam auf der Autobahn „einkassiert“ werden können.

Für diese Art perfekter werbeträchtiger Verfolgung und Festnahme eines unliebsamen „Terroristen aus der Sekten-szene“ spricht dann schließlich auch die Tatsache, daß der Hausdurchsuchungsbefehl schon am 16.8.84 von der Richterin am Amtsgericht Heidelberg ausgestellt worden war, während die tatsächliche Hausdurchsuchung dann erst 13 Tage später am 29. erfolgte – eben genau an jenem Tag, an welchem ich nach meiner telefonischen Verabredung nach Fritzlar zum dortigen Finanzamt fuhr.

Was dieses Argument auch noch erhärtet, ist der Tatbe-stand, daß nach mir in der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht gefragt wurde – obwohl ja das Ermittlungsverfahren gemäß dem Hausdurchsuchungsbefehl speziell namentlich gegen mich gerichtet war und ich sogar persönlich durchsucht werden sollte.
Und außerdem spricht noch einmal dafür, daß die ganze Aktion in dem Augenblick abgebrochen wurde, als ich bei meinem Telefonanruf meiner unverhohlenen Freude über die riesige Polizeiaktion sowie die damit verbundene Be-stätigung unserer politisch-ethischen Leistung Ausdruck verlieh und meine Freunde sogar bat, die Herrschaften bis zu unserer Rückkehr möglichst hinzuhalten, damit das Ganze auch für mich noch einen krönenden Abschluß habe: welche Frustration muß da durch die Glieder derer gezuckt sein, die von meiner Freude in dieser Sache erfuhren!

Uns liegen darüber hinaus Dokumente vor, daß sich zu dieser Zeit u.a. auch das Bundeskanzleramt über eine von ihm geführte und finanzierte, angeblich bürgerliche Tarn-organisation äußerst aktiv und penetrant in diese ganze Kampagne eingeschaltet hatte und noch mit Hilfe anderer Strafanträge auf meine Festnahme hinzuwirken versuchte – wobei voller Angst verkündet wurde, daß sich unser „destruktiver Kult“ jetzt eine Partei zugelegt habe und somit nach den gesetzlichen Bestimmungen eine kostenlose TV-Werbung zu erwarten sei – ein furchtbarer Gedanke!

So wären wir in die Lage versetzt, mit Hilfe öffentlicher Gelder unseren Standpunkt öffentlich zu vertreten – und dazu auch noch über die von unseren Gegnern kontrollierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten.

Mir liegt ein Dokument der KRIMINALPOLIZEI HEI-DELBERG vor, aus welchem hervorgeht, daß bei dieser Hausdurchsuchung Unterlagen und Gegenstände mitgenom-men worden waren, zu deren Beschlagnahme nach dem amtlichen Hausdurchsuchungsbefehl kein Recht bestanden hatte.
Ich zitiere hier der guten Ordnung halber den Inhalt dieses Dokumentes, das diesen Tatbestand bestätigt, im folgenden ab:

             
                                         
  Dokument der KRIMINALPOLIZEI HEIDELBERG              
                                         
 

„Über das Ergebnis der Durchsuchung wurde Herr Spitz von der StA Karlsruhe am 31. 08. 1984, 09.00 Uhr, telefonisch in Kenntnis gesetzt.
Herrn StA Spitz wurde mitgeteilt, daß noch weitere Gegenstände beschlagnahmt worden sind, worauf sich der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des AG Heidelberg vom 16. 08. 1984, Az. 7 AR 74/84, nicht er-streckt.
Gegen die Beschlagnahme dieser Gegenstände wurde durch Herrn S. von der Deutschen Kulturstiftung ausdrücklich Widerspruch eingelegt.“

             
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003