Nun
frage ich mich, wie kann ein eingestelltes Verfahren übernommen
werden?
So arbeiten wohl die amtlichen Mühlen der Kriminalisierung
indem mit der Zeit ein Haufen Strafverfahren gesammelt und übereinandergeschichtet
werden und wenn sie auch im einzelnen schließlich eingestellt
werden müssen so dann doch noch im Laufe weiterer anhängiger
Ermittlungs-verfahren immer noch eine wunderbare breitgefächerte
Kriminalisierungsgrundlage darstellen, deren geschicktes Einfließen
in die neuen Verfahren auch für diskrete Pressemitteilungen für
deren Veröffentlichungen immer noch gute Dienste leisten kann.
Mir
liegen schriftliche Dokumente vor, aus denen klar und deutlich hervorgeht,
daß auch gerade die hier betroffene STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG
an Dritte verunglimpfende Informationen über spezielle Strafverfol-gungen
gegen mich bzw. die DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG weitergegeben hat
sowohl an bürgerliche Organisationen als auch an die Presse.
Im
zweiten Falle erfuhr ich dann erst aus einem großen Illustriertenartikel
der Boulevard-Presse mit immerhin Millionenauflage, um welche Art neues
Ermittlungsverfah-ren es sich gerade wieder gegen mich handelte.
Und
so erhielt ich dann immerhin aber noch hier und da selbst amtliche Kenntnis,
indem mir dann beispielsweise so etwas wie das Folgende vom 22. Januar
1985 ins Haus flatterte: |