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25.10.84 18.16 uhr
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2806/1 25/oct/84 18:16h
An
den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Bezug:
Eine Hausdurchsuchung am 29. 8. 84 im Auftrag des Staatsanwalts
Spitz von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene
Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
zur Karlspreis-verleihung
Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2732/1 vom 22. 10. 84 an Sie
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
wir
möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, daß der Staatsanwalt
Spitz die von uns an ihn gestellten Fragen bis heute nicht beantwortet
hat.
In
einer kurzen Mitteilung vom 22. 10. 84 behauptet er nur, daß
die erforderliche Auskunft bereits mit einem Schreiben vom 2. 10. 84
erteilt wurde und daß zu weiteren Erklärungen vorläufig
kein Anlaß bestehe.
Sodann teilt er uns mit, daß gleichlautende Fernschreiben erst
dann beantwortet würden, wenn es die Sache erfordere.
Wir
wären Ihnen also dankbar, wenn Sie Herrn Spitz dazu bewegen könnten,
uns doch jene in unserem Fernschreiben Nr. 2644/1 vom 5. 10. 84
gestellten drei Fragen, welche auch Ihnen in Kopie zugegangen sind,
zu beantworten.
Wir
können wohl bestätigen, daß der Herr Staatsanwalt Spitz
uns kraft Ihrer Anregung geantwortet hat aber wir möchten
Sie davon unterrichten, daß er die von uns artikulierten Fragen
nicht beantwortet hat ja, daß er nicht einmal den Versuch
unternommen hat, sie zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
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