7826816
sta d
22. 10. 84 02.17 uhr
461469 dekus d
007/001 computer-message
tlx-no
2732/1 22/oct/84 02:18h
An
den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Bezug:
Eine Hausdurchsuchung am 29.8.84 im Auftrag des Staatsanwalts Spitz
von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene
Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der Deutschen Kulturstiftung
zur Karlspreisverleihung
Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2644/1 vom 5.10.84 an den Staatsanwalt Spitz
sowie drei Anmahnungen um Beantwortung dieses Fernschreibens
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
am
5.10.84 sandten wir an den Herrn Staatsanwalt Spitz ein Fernschreiben
folgenden Inhalts:
-
Wie
Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen, soll der von uns verfaßte
Offene Brief an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat
mit Datum vom 12. Juni 1984 Passagen enthalten, die unter anderem
eine Verunglimpfung des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr.
Carstens und eine Verunglimpfung bzw. Beleidigung des Bundeskanzlers
Dr. Kohl darstellen.
Wir bitten Sie um eine korrekte Benennung jener von Ihnen bisher
noch nicht weiter bezeichneten Passagen.
-
Darüber
hinaus stellen Sie in Ihrem Schreiben fest, daß wir uns bei
einer weiteren Verbreitung dieser Schrift wiederum strafbar machen
würden.
Wir bitten Sie um Zusendung des rechtskräftigen Urteils über
die erste Straftat, da uns dieses bisher unbekannt geblieben ist.
-
Des
weiteren schreiben Sie uns, daß derzeit die Entschließung
der vermeintlichen Verletzten über die Erteilung der Ermächtigung
zur Strafverfolgung bzw. die Stellung eines Strafantrags eingeholt
wird.
Sollen
wir daraus entnehmen, daß die Herren Bundes-präsident und
Bundeskanzler über Ihre Aktionen in dieser Sache noch gar nicht
informiert sind?
Auch hierüber erbitten wir eine Erklärung.
(Ende
des Zitats des Fernschreibens vom 5.10.84
an den Staatsanwalt Spitz)
Doch
haben wir bis heute trotz dreimaligen Anmahnens von Herrn Spitz keinerlei
Antwort erhalten.
Wir
wenden uns deshalb nun an Sie als den Leitenden Oberstaatsanwalt mit
der Bitte, die Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2644/1 vom 5. 10. 84
zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d |