für
die christliche Kirche sowie für ihre auf Ausbeutung spezialisierten
Körperschaften und Personenkreise bis in die heutige Zeit besondere
Verdienste erworben welche dann auch folgerichtig zu seiner Heiligsprechung
führten.
Gemäß
seinem bei Amtsantritt geleisteten Eid:
Ich
schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz
und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so
wahr mir Gott helfe,
wäre
der Repräsentant der in der Bundesrepublik versammelten deutschen
Bürger verpflichtet gewesen, den Preis abzulehnen und darüber
hinaus einem solch sittenwidrigen deutschfeindlichen Verhalten auf deutschem
Boden entgegenzuwirken.
Aufgrund
der allgemein und öffentlich verfügbaren geschichtlichen Dokumente
sowie aufgrund unserer rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen
ist vorauszusetzen, daß sowohl der Bundespräsident Karl Carstens
als auch der Oberbürgermeister der Stadt Aachen als auch der Bundeskanzler
sowie andere an dieser Preisverleihung beteiligte Personen, Personenkreise
und Körperschaften in der Sache informiert waren und sich der Tatsache
bewußt sein mußten, daß sie kraft unserer demokratischen
Grundordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet waren
und sind, ihre verfassungsmäßig garantierte Gewissens- und
Willensfreiheit zugunsten einer die Menschenwürde fördernden
rechtschaffenen Verhal-tensweise einzusetzen und der gesamten Veranstaltung
aktiv entgegenzuwirken.
Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2412/1 vom 31.8.84 sowie
unser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1.9.84 sowie
Ihr Fernschreiben Nr. 1896 vom 3.9.84
Für
freie Menschen
sind Drohungen wirkungslos.
Cicero
Sehr
geehrte Damen und Herren Richter,
in
unserem Fernschreiben vom 31.8.84 baten wir Sie um umgehende amtliche
Auskunft, ob kraft richterlichen Beschlusses einer weiteren Verbreitung
des Offenen Briefes der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an die Präsidenten
von Bundestag und Bundesrat betreffend die Verleihung des Karlspreises
an den Bundespräsidenten Karl Carstens irgend etwas im Wege steht
oder nicht.
Nun
warnen Sie uns vor der weiteren Verbreitung des besagten Offenen Briefes,
vorenthalten uns aber die von uns erbetene klare, eindeutige und unmißverständliche
amtliche Auskunft wo doch die Verbreitung dieses Offenen Briefes
als offizieller Grund für die vollständige Durchsuchung der
Räume verschiedener Körperschaften, Personenkreise und Privatpersonen
darunter auch die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG angegeben wurde.
Nun
rollen der heiligen Ströme
Gluten rückwärts,
Samt dem Recht sind
jegliche Dinge verkehrt.
Euripides
Statt
dessen sprechen Sie von einer weiteren Strafbarkeit gemäß
Paragraph 90 StGB, ohne uns die bisherige Straf-barkeit genannt zu haben.
Auch dies bitten wir Sie umgehend nachzuholen.
Eine
richtige Antwort ist
wie ein lieblicher Kuß.
Goethe
Wir
bitten also nochmals um ordnungsgemäße, korrekte, umgehende
amtliche Auskunft, ob kraft richterlichen Beschlusses einer weiteren
Verbreitung dieser Dokumen-tation irgend etwas im Wege steht oder nicht
sowie um die Benennung der vorigen von Ihnen nicht genauer benann-ten
Strafbarkeit.
DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
461511
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461469 dekus d |