Es
handelte sich also um einen behördlichen Anschlag auf unsere öffentliche,
meinungsbildende Betätigungsmöglich-keit und zwar rundum
, und nicht nur in bezug auf das weitere Versenden dieses Dokumentes,
sondern es waren ja auch darüber hinaus bei mir selbst weitere
Ausarbeitungen für neue Bücher beschlagnahmt worden, so daß
ich auch da gehandikapt war.
Und all dies unter dem wahnwitzigen Motto einer angeb-lichen Unklarheit
über die Verantwortlichkeit für den KARLSBRIEF und mit Hilfe
einer nachträglichen Amnes-tie der widerrechtlichen Beschlagnahme.
Mit
jenem penetranten Ignorieren der nun immerhin dreifach abgesicherten,
zweimal schriftlich und anhand vieler Zeugenaussagen mündlich bestätigten
Verantwort-lichkeit über Verfasser und Herausgeber des KARLS-BRIEFES
hielten sich die Behörden dann gewieft und trickreich das Türlein
des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens auf, um dann jederzeit
erneut einzu-fallen und auszuräumen bei nachträglicher
richterlicher Ermächtigung und Amnestie.
Und
gleichzeitig werden von den politischen Drahtziehern mit Hilfe der gesamten
hohen Amtswürde die ausländischen Schriftsteller hofiert,
welche sich in anderen Nationen durch freie Meinungsäußerung
unter dem Druck der staatlichen Verfolgung für die Verwirklichung
der Demokratie verdient gemacht haben, um dann bei den Einladungen dieser
Persönlichkeiten und den damit verbundenen werbeträch-tigen
öffentlichen Empfängen den eigenen vermeintlichen Sinn und
das angebliche Streben nach der Verwirklichung von Grundmenschenrechten
vorzutäuschen ein trauriges Bild politischer Heuchelei und
ein Mißbrauch solcher charaktervollen Persönlichkeiten des
Auslandes, die ja nur ihre Verhältnisse in ihrem Land kennen und
sich bei diesen vielfältigen schönen verbalen Umrandungen
der gekauften Würdenträger erst einmal gar nicht vorstellen
können, daß hier der politische Schlamm vielleicht noch viel
schmutziger und tiefer ist als in ihrem eigenen Land.
Am
31. August 84 stellten wir an die Richterin am AMTSGERICHT HEIDELBERG,
welche den Hausdurch-suchungsbefehl ausgestellt hatte nachdem
wir ermittelt hatten, daß das Amtsgericht selbst keinen Fernschreiber
besitzt , über die STAATSANWALTSCHAFT HEIDEL-BERG folgende
schriftliche Anfrage: |