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Insofern
war der richterliche Hausdurchsuchungsbefehl des Amtsgerichts Heidelberg
unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustandegekommen, denn er
ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Durchsuchung
von Wohn-, Geschäfts- und Nebenräumen, PKWs und der sonst-igen
Sachen sowie von mir persönlich als dem Verant-wortlichen der DEUTSCHEN
KULTURSTIFTUNG an und verfügte eine Beschlagnahme dort bzw. bei
mir eventuell gefundener Beweismittel und zwar unter der Begründung:
daß nach den bisherigen Ermittlungen die Verantwortlichen der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG, welche aus der Jugendsekte WYMS hervorgegangen
seien, verdächtig seien, einen Offenen Brief an die Präsidenten
von Bundes-tag und Bundesrat mit Datum vom 12. 6. 1984 verbreitet
zu haben, der Passagen enthält, die eine Verunglimpfung des damaligen
Bundespräsidenten Prof. Dr. Carstens sowie eine Verunglimpfung
bzw. Beleidigung des Bundeskanzlers Dr. Kohl darstellen, und daß
es zu erwarten sei, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln
(insbeson-dere Schriften) führen wird, die für
die Untersuchung von Bedeutung sein könnten.
Der
richterliche Hausdurchsuchungsbefehl sei hier der guten Ordnung halber
im folgenden abgedruckt. |
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Ausfertigung
AMTSGERICHT HEIDELBERG
Aktenzeichen:
7 AR 74/84
Heidelberg,
16. 8. 84
Ermittlungsverfahren
gegen d. Verantwortlichen der
Deutschen Kulturstiftung in Schönau-Altneudorf,
Präsident: Peter Hübner
B e s c h l u ß :
Auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 9.8.1984 Az.: 13 Js 106/84
wird gem. §§ 94 f, 102 f, 111 b StPO die Durchsuchung der
Wohn-, Geschäfts-, Nebenräume, Pkw und der sonstigen Sachen
und der Person der Verantwort-lichen der Deutschen Kulturstiftung,
Adam-Remmele-Str. 3, 6901 Schönau-2 Altneudorf, Präsident:
Peter Hübner, geb. am 11.4.1940, wohnhaft ebenda, sowie die Beschlag-nahme
dort eventuell aufgefundener Beweismittel ange-ordnet.
G r ü n d e :
Nach
den bisherigen Ermittlungen sind die Verantwortlichen der Deutschen
Kulturstiftung, die aus der Jugendsekte WYMS, einer
Unterorganisation der Bewegung für Transzendentale Meditation
hervorgegangen ist, ver-dächtig, einen Offenen Brief
an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat mit Datum vom 12. 6. 1984
verbreitet zu haben, der Passagen enthält, die eine Verunglimpfung
des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Carstens sowie eine Verunglimpfung
bzw. Beleidigung des Bundeskanzlers Dr. Kohl darstellen.
Es
ist zu erwarten, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln
(insbesondere Schriften) führen wird, die für die Untersuchung
von Bedeutung sein können. Darüber hinaus ist die Durchsuchung
und Beschlagnahme zur Sicherstellung der zu erwartenden Einziehung der
Schriften erforderlich.
i.V.
Kontny
Richterin am Amtsgericht |
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