PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 17
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Die Tradition der beiden ökumenischen Supermächte
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Wird laufend
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 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Die Tradition der beiden
 ökumenischen  Supermächte
 Die Diktatur der beiden
 bundesdeutschen
 ökumenischen  Supermächte
 vor ihrer öffentlichen
 Entlarvung
 Die Diktatur greift an
 Hausdurchsuchung
 Die Angst von Diktatoren
 und gekauften Amts- und
 Würdenträgern vor der
 Wahrheit der Demokratie
 Beschlagnahme
 Die heilige römische Justiz
 deutscher Nation im
 Dienste der Diktatur
 Fernschreiben des  Richters am Amtsgericht
 Heidelberg an die  Deutsche Kulturstiftung
 Fernschreiben der  Deutschen Kulturstiftung
 an die Staatsanwaltschaft  Karlsruhe
 Brief der  Staatsanwaltschaft  Karlsruhe
 an die Staatsanwaltschaft  Heidelberg
 Der heilige römische  Parlamentarismus
 deutscher Nation
 im Dienste der Diktatur
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ARCHIV
aktuell

Das folgende Mahnfernschreiben mußten wir dann noch zweimal (am 18. sowie am 21. September) an die STAATS-ANWALTSCHAFT KARLSRUHE absenden:

Mahnfernschreiben der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE

7826816 sta d
18. 09. 84 03.40 uhr
461469 dekus d
tlx-no 2537/1 18/sep/84 03:41h

An die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Js 106/84

Betr.:

  • Unser Fernschreiben Nr. 2412/1 vom 31. 8. 84 an das Amtsgericht Heidelberg z. Hd. Richterin am Amtsgericht, Frau Kontny

  • Unser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1. 9. 84

  • Fernschreiben Nr. 1896 vom 3. 9. 84 vom Amtsgericht Heidelberg, Richter Haberacker an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG

  • Unser Telex 2434/1 vom 3. 9. 84 an Richter Haberacker, Amtsgericht Heidelberg

  • Postkarte des Amtsgerichts Heidelberg an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG vom 4. 9. 84, Geschäfts-Nr. 7
    AR 81/84

  • Das Amtsgericht teilt darin mit, daß unser Fernschreiben zur zuständigen Behandlung an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu 13 Js 106/84 weitergeleitet wurde

  • Telefongespräch der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vom 11. 9. 84 mit Frau Fertig vom Amtsgericht Heidelberg, in dem sie bestätigt, daß der Vorgang am 3. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Js 106/84 weitergeleitet wurde

  • Unser Telex 2500/1 vom 11. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Js 106/84

  • Unser Telex 2537/1 vom 18. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe JS 106/84



„Es regt sich was im Odenwald.“
                                            Scheffel,
Rodensteins Auszug

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie nochmals um eine zügige Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3. 9. 84 an das Amtsgericht Heidelberg, das zur zuständigen Behandlung an Sie weitergeleitet wurde.

DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit

nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d

Als wir nach diesem zweimaligen Mahnen immer noch keine Nachricht erhalten hatten, schrieben wir am 2. Oktober an den
LEITENDEN OBERSTAATSANWALT IN KARLSRUHE:
Fernschreiben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an den
LEITENDEN OBERSTAATSANWALT IN KARLSRUHE
7826816 sta d
02.10.84 15.50 Uhr
461469 dekus d
018/001 computer-message

tlx-no 2600/1 02/oct/84 15:47h

An den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner


Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,

am 29.8.84 wurde in unserem Hause unter der Leitung des Staatsanwalts Heister vom Amtsgericht Heidelberg im Auftrag des Staatsanwalts Spitz von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Hausdurchsuchung vorgenommen.
Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG zur Karlspreis-verleihung.

Am 31. 8. 84 übersandten wir an das Amtsgericht Heidelberg in dieser Angelegenheit ein Fernschreiben betreffend die weitere Veröffentlichung des besagten Dokumentes.
Von dort wurde uns mitgeteilt, daß die Akte zuständigkeits-halber an die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe weitergeben worden sei.
Eine dortige Anfrage beim zuständigen Staatsanwalt Spitz, von welchem bzw. über welchen die besagte Hausdurch-suchung initiiert worden sein soll, erhielten wir trotz dreimaligen Anmahnens bisher keinerlei Antwort.

Wir wenden uns deshalb nun an Sie mit der Bitte, die Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3. 9. 84, welches dem Staatsanwalt Spitz vorliegen muß, zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen


DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit

nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003