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02.10.84 15.50 Uhr
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2600/1 02/oct/84 15:47h
An
den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
am
29.8.84 wurde in unserem Hause unter der Leitung des Staatsanwalts Heister
vom Amtsgericht Heidelberg im Auftrag des Staatsanwalts Spitz von der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Hausdurchsuchung vorgenommen.
Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene
Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
zur Karlspreis-verleihung.
Am
31. 8. 84 übersandten wir an das Amtsgericht Heidelberg
in dieser Angelegenheit ein Fernschreiben betreffend die weitere Veröffentlichung
des besagten Dokumentes.
Von dort wurde uns mitgeteilt, daß die Akte zuständigkeits-halber
an die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe weitergeben worden sei.
Eine dortige Anfrage beim zuständigen Staatsanwalt Spitz, von welchem
bzw. über welchen die besagte Hausdurch-suchung initiiert worden
sein soll, erhielten wir trotz dreimaligen Anmahnens bisher keinerlei
Antwort.
Wir
wenden uns deshalb nun an Sie mit der Bitte, die Beantwortung unseres
Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3. 9. 84, welches dem Staatsanwalt
Spitz vorliegen muß, zu veranlassen.
Mit
freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
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