PETER HÜBNER  ·  PREIS DER FREIHEIT  DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH  EINE DOKUMENTATION  Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
DEUTSCHES KULTUR FORUM
 
Seite 18
Die Geschichte der Deutschen Kulturstiftung
 
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Die Tradition der beiden ökumenischen Supermächte
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 INHALT
 Preis der Freiheit - Inhalt
 Vorwort des Verlages
 Vorwort des Autors
 Vorwort der
 Deutschen Kulturstiftung
 TEIL 3
 Die Tradition der beiden
 ökumenischen  Supermächte
 Die Diktatur der beiden
 bundesdeutschen
 ökumenischen  Supermächte
 vor ihrer öffentlichen
 Entlarvung
 Die Diktatur greift an
 Hausdurchsuchung
 Die Angst von Diktatoren
 und gekauften Amts- und
 Würdenträgern vor der
 Wahrheit der Demokratie
 Beschlagnahme
 Die heilige römische Justiz
 deutscher Nation im
 Dienste der Diktatur
 Fernschreiben des  Richters am Amtsgericht
 Heidelberg an die  Deutsche Kulturstiftung
 Fernschreiben der  Deutschen Kulturstiftung
 an die Staatsanwaltschaft  Karlsruhe
 Brief der  Staatsanwaltschaft  Karlsruhe
 an die Staatsanwaltschaft  Heidelberg
 Der heilige römische  Parlamentarismus
 deutscher Nation
 im Dienste der Diktatur
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ARCHIV
aktuell

Nach diesem offiziellen Einschalten der vorgesetzten Dienststelle übersandte uns der verantwortliche STAATS-ANWALT noch am selben Tage in einem amtlichen Brief mit Dienstsiegel folgende platte Antwort:

Brief der STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG

STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE

Aktenzeichen: 13 Js 106/84

2. 10. 1984

An die
Deutsche Kulturstiftung
Adam-Remmele-Str. 3

6901 Schönau 2-Altneudorf

Betr.:
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der
„Deutschen Kulturstiftung“ wegen Verunglimpfung
des Bundespräsidenten u.a.

Bezug:
Fernschreiben vom 31. 8. 1984 sowie weitere Fernschreiben


Wie Ihnen bereits aus dem Durchsuchungs- und Beschlag-nahmebeschluß des AG. Heidelberg sowie aus dem Fernschreiben des AG. Heidelberg vom 3. 9. 1984 bekannt ist, enthält der von Ihnen verbreitete „Offene Brief an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat“ mit Datum vom 12. 6. 1984 Passagen, die unter anderem eine Verunglimp-fung des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Carstens und eine Verunglimpfung bzw. Beleidigung des Bundes-kanzlers Dr. Kohl darstellen. Bei einer weiteren Verbrei-tung dieser Schrift würden Sie sich wiederum strafbar machen. Derzeit wird die Entschließung der Verletzten über die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung bzw. die Stellung eines Strafantrags eingeholt.

                                         
 

§ 90 I StGB hat folgenden Wortlaut:

             
                   
   

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.

             
                                         
  § 90 b I StGB hat folgenden Wortlaut:              
                   
   
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft.
             
                   
  § 185 StGB hat folgenden Wortlaut:              
                   
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft              
                   
  gez. Spitz
Staatsanwalt
             

Da der Brief unsere gestellten Fragen nicht beantwortete, übersandten wir am 5. Oktober noch einmal postwendend folgendes Fernschreiben an den STAATSANWALT:

Fernschreiben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die
STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE

7826816 sta d
05.10.84 15.33 uhr
461469 dekus d
027/001 computer-message

tlx-no 2644/1 05/oct/84 15:53h

An die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Staatsanwalt Spitz
13 Js 106/84

Betr.: Ihr Schreiben vom 2. Oktober 1984 13 Js 106/84


Sehr geehrter Herr Spitz,

  1. Wie Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen, soll der von uns verfaßte Offene Brief an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat mit Datum vom 12. Juni 1984 Passagen enthalten, die unter anderem eine Verunglimpfung des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Carstens und eine Verunglimpfung bzw. Beleidigung des Bundeskanzlers Dr. Kohl darstellen.
    Wir bitten Sie um eine korrekte Benennung jener von Ihnen bisher noch nicht weiter bezeichneten Passagen.

  2. Darüber hinaus stellen Sie in Ihrem Schreiben fest, daß wir uns bei einer weiteren Verbreitung dieser Schrift wiederum strafbar machen würden.

  3. Wir bitten Sie um Zusendung des rechtskräftigen Urteils über die erste Straftat, da uns dieses bisher unbekannt geblieben ist.

  4. Des weiteren schreiben Sie uns, daß derzeit die Entschließung der vermeintlichen Verletzten über die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung bzw. die Stellung eines Strafantrags eingeholt wird.

Sollen wir daraus entnehmen, daß die Herren Bundespräsi-dent und Bundeskanzler über Ihre Aktionen in dieser Sache noch gar nicht informiert sind?
Auch hierüber erbitten wir eine Erklärung.

Für eine zügige Bearbeitung wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit

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  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© DEUTSCHES KULTUR FORUM 2003